Beitrag 
Der Friedensvertrag mit Oestreich.
Seite
401
Einzelbild herunterladen
 

Der FriedeMiertrag mit Oestreich.

Die wichtige Urkunde, welche die Grundlage einer politischen Neubildung von Deutschland und Italien werden soll, liegt in gedruckter Copie dem Leser vor. Die Presse hat jetzt ein Interesse, den Wortlaut zu constatiren. Derselbe ist in mehren Punkten günstiger für Preuße», als die Presse der Gegner zugab.

Dieinternationale unabhängige Existenz" eines Vereins der Siidstaaten darf keine Sorge machen. Vorläufig ist nicht abzusehen, wie überhaupt ein Ver­ein der Südstaaten zu Stande kommen soll, die Zustände in Bayern, welche der Krieg auffällig gemacht hat, sind Von der Art, das; eine bayerische Hege­monie unmöglich geworden ist; Politik, Heerwesen und Administration habe» sich in Bayern und Würtembcrg so ungenügend erwiesen, und die Aussicht, daß dieses Ungenügende durch eigene Kraft jener Staaten gebessert werden könne, ist so gering, daß man ruhig die definitive Regelung der Beziehungen zwischen den Südstaaten und dem Bundcsstaat einer günstige» Cvnjnnctur überlassen kann, sobald der Bundcsstaat erst in sich befestigt ist.

Die eventuelle Abstimmung im nördlichen Schlcswig soll nach Districten vor sich gehen, es liegt jedenfalls i» der Hand Preußens, diese Distncle zu bestimmen und abzugrenzen, auch nach dieser Richtung ist wenigstens keine wesentliche Einbuße des Gewonnenen zu befürchten. Preußen hat das Recht, darauf zu bestehen, daß die Bewohner des nördlichen Schleswigs erst in Wahr­heit Preußisch werden. Wenn sie wähle» sollen zwischen Prcußc» und Däne­mark, müssen sie doch vorher in der Lage sein, die Vortheile und Nachtheile ihrer Verbindung hier oder dort gegen einander abzuwägen. Grade diese Districte sind durch die mehrjährige Unsicherheit ihrer politischen Existenz auch materiell sehr geschädigt worden, deutsches Capital ist ihnen nicht zugcflvssen, dänisches hat sich herausgezogen. Es wäre nicht unbillig, ihnen einen mehrjährigen Steuererlaß zu bewilligen.

Gegenüber der schwierigsten aller Fragen, den Verhandlungen mit Sachsen, erweist sich der Wortlaut des Friedensvertrag.es, welcher früher durch preußische

Grenzbotcn III. 18KK. 51