Stimmen über die Zukunft Sachsens
aus den Jahren 1813 und 14.
Die Waffenbrüderschaft mit dem Kaiserstaate hat für Sachsen im Vergleich mit den übrigen Bundeslandern, die sich am Kriege betheiligten, eine überaus complicirte Ausnahmestellung mit sich gebracht. Es ist in den östreichischen Frieden allein mit eingeschlossen, soll sich aber direct mit Preußen über die Modalitäten eines Bundes verständigen, den es nicht gewollt hat. Diese mißliche und doch auch wieder nicht hoffnungslose Lage, so sehr die Politik des Herrn v. Beust sie im Einzelnen verschuldet haben mag, entspricht nur zu gut der altüberlieferten Eigenthümlichkeit des Landes, das die lorale Barriöre der beiden mitteleuropäischen Großmächte und der politische Exponent ihrer Wechselbeziehung ist. Dieser Umstand gewinnt an Wichtigkeit, wenn wir uns erinnern, daß der jetzt sich vollziehende Friede zwischen Preußen und dem nicht mehr deutschen Oestreich angebahnt und vermittelt wurde durch den Kaiser der Franzosen. Sachsens Zukunft steht dadurch in gewissem Grade unter auswärtiger Controle. sie ist nicht wie die der übrigen Mittelstaaten eine rein innere deutsche Angelegenheit, sondern hat einen verhängnißvollen Zusatz von internationalem europäischen Charakter bekommen.
Es gab eine Zeit, wo die Sorge für das albertinische Haus den großen Mächten Europas als unbestrittener Rechtstitel für die Bevormundung unsrer nationalen Reorganisation diente. Diese Blätter, gemäß ihrer Ausgabe, Boten aus dem Lande zu sein, dessen bedeutsamste Eigenschaft ist, die Grenze ZU bilden zwischen Oestreich und Preußen, zwischen dem Deutschland der Vergangenheit und der Zukunft, haben wiederholt mahnend auf die Epoche hingewiesen, die wir hier im Sinne haben. Natürlichen Anlaß dazu boten zuletzt die Feste, welche der Erinnerung an die Freiheitskriege und ihrer politischen Resultate galten. In die Empfindungen jener Tage sind wir heute aufs lebhafteste zurückversetzt. Wir erleben am gegenwärtigen Zustande Sachsens die Wiederkehr der Alternative von 1813 und 14; noch einmal, zum letzten Male wohl, wird uns auferlegt, strebend und handelnd die Acten der Ersahrungen von damals zu prüfen.
Grenzbotcn III. 18W. 46