Beitrag 
Preußisch-deutsches Consularwesen.
Seite
62
Einzelbild herunterladen
 

«2

Mittel gleichmäßig über das ganze Feld hin zu vertheilen, das übrige Deutschland in Preußens Consularvcrtretung mit hereinzuziehen, ist bisher sowohl von der Regierung als vom Lande vollständig vernachlässigt worden.

Was den eben erwähnten nationalen Theil der Aufgabe im Gegensatz zu ihrem technischen Theile betrifft, so hat der Deutsche Handelstag die schon häusig aufgetauchte Idee der Zvllvereinsconsuln zu der seinigen gemacht. Für eine praktische können wir dieselbe ungeachtet dieses Autoritätsstempel von Praktikern" nicht ansehen, ebensowenig wie die nur um einen Grad naivere von Bundcsconsuln. Der Bundestag und die Zollvereinscvnferenz stehen unge­fähr auf derselben Stufe greisenhafter Impotenz. Wer ihnen noch schöpferische Kraft zutraut, der schiebt entweder ihrer gegenwärtigen Erscheinung das Bild ihrer kräftigeren Jugcndjahre unter, oder ein Ideal, das sie niemals erreicht haben, und noch viel weniger fürwahr in Zukunft erreichen werden. Wenn Preußen es sich heute beikvmmeu ließe, seinen vormärzlichen, damals vollkommen zeitgemäßen und selbst von den süddeutschen Königreichen günstig aufgenommenen Antrag consularischer Einheit an die Generalzollconferenz zu bringen, es würde nicht blos an einem vereinzelten Veto scheitern. Ist doch sogar die in dem französischen Handelsverträge steckende harmlose Tarifreform als eine Etappe auf der Bahn zur Hegemonie aufgefaßt worden, wie viel mehr denn die Preußens Macht und Uebergewicht thatsächlich, unläugbar steigernde nationale Consular- reform! Der Entscheid des Deutschen Handelstages und insbesondere seines klar denkenden Berichterstatters für den Zollvereinsweg zeigt, wiePraktiker" in ihrer Scheu vor allen neuen Bahnen oft das Unpraktischste, wenn es nur den Schein des Praktischen und Trivialen hat, nicht meiden.

Ausführbarer erscheint der Gedanke, welcher in Düsseldorf auf den beiden Versammlungen des rheinisch-westfälischen Handels- und Gewerbevereins während des letzten halben Jahres Ausdruck und Annahme gefunden hat. Demnach soll die deutsche Consulareinheit, anstatt durch das todte Medium der Generalzollconferenz, vielmehr auf dieselbe Art entstehen, wie die deutsche Zeit­einheit: durch preußisch-deutsche Verträge. Im Grunde ist dieser Weg sogar längst beschritten worden. nur freilich nicht mit dem Bewußtsein und der Absicht, daß er mit der Zeit zu einem einheitlichen deutschen Consularsysiem führen müsse. Seit vielen Jahren haben Oldenburg, Mecklenburg und die Hansestädte ihre Vertretung in einer Anzahl levantinischer Plätze den preußischen Consuln über­tragen. Die Handelsverträge mit China, Japan und Siam, welche Preußen neuerdings abgeschlossen hat. enthalten übereinstimmend die Clausel. daß in jedem der überhaupt geöffneten Häfen nur je ein deutscher Konsul residiren dürfe. woraufhin Oldenburg denn auch bereits verschiedene seiner dort wehenden Flaggen eingezogen und seine Schiffer an die schwarzweiße Fahne verwiesen hat. Jene Verträge nehmen die Hansestädte noch aus; und m der