Vertreibung und Ausnahme der salzburger Protestanten
im Jahre 1732.
Am Sande der Schach bei Salzburg wachst jetzt die erste protestantische Kirche des Kammerguts empor; in kurzem wird sie vollendet sein. Das Werk ist einer der schönsten Erfolge des Gustav-Adolph-Vereins, er hat das meiste Verdienst daran; denn was von,andrer Seite Rühmliches zu dem Zwecke geschehen ist. kann auf den Impuls zurückgeführt werden,, den er gegeben hat. Auch die Lotterie, die deutsche Künstler veranstalten, und deren Loose jetzt fleißig colportirt werden, hängt damit zusammen.
Kirchenbau ist heute die am wenigsten populäre Gattung der Architektur; unter anderem eine rechtschaffene Scheu davor, alten Most in neue Schläuche zu füllen, lähmt die Thätigkeit der Künstler und der Laien nach dieser Richtung, und wer wollte sagen, daß dies nicht ein verständiger Grund sei. Schlimm aber wäre, wenn etwa jenes Bauwerk in Salzburg darunter leiden sollte. Man mag den Leuten dort, obwohl sie stark auf Unterstützung von außen angewiesen sind, keinen Vorwurf daraus machen, wenn sie ihre Kirche vielleicht etwas größer, etwas reicher angelegt haben, als erst Absicht schien. Sie handeln in dem richtigen Gefühl, daß etwas Ordentliches hergestellt werden muß. Vorausgesetzt, sie ermüden nicht, ihrerseits das Möglichste zu leisten, können wir ihnen darin nur beipflichten. Vielleicht wäre es am Orte gewesen, die fromme List jenes Architekten nachzuahmen, der den Auftrag bekam, eine große Kirche zu bauen, obenein in gothischem Stil, aber wohl wußte, daß solche Bauten in der Regel stecken bleiben und daß die Thürme dann immer am schlechtesten wegkommen. Deshalb baute er diese zuerst; für die Herstellung des Schiffes, um des willen ja gebaut wurde, mußte dann wohl oder übel Rath geschafft werden. Wir denken, in dieser Sache dürfte etwas gewagt werden auf das Gcmeingefühl der deutschen Protestanten überhaupt. Sie alle sind dabei mit engagirt; es schadet nichts, wenn der allgemeine Opfersinn stark in Anspruch genommen wird.
Man weiß, daß es sich dort um eine Sühne handelt. An jener Stelle Grenzboten IV. 18öS. 126