Das Buch Hiob.
Das Altc Testament giebt uns, wie von mehreren andern Literatur- gattungcn, so auch von großen, einheitlichen Lehrgedichten nur ein einziges Beispiel. Hätten wir nicht das Buch Hiob. so mußten wir daran zweifeln, daß die hebräische Spruchpocsic bis zur Gestaltung solcher Werke fortgeschritten wäre; die Annahme läge dann nahe, daß die Hebräer zur ausführlichen Darstellung großer allgemeiner Gedanke» nur jene seltsame, halb poetische, halb prosaische Form besessen hätten, die wir im Prediger und im Buch der Weisheit finden, und von der ich vor Kurzem eine Schilderung gegeben habe. Das Buch Hiob zeigt uns aber, daß diesem hochbegabten Volke in aller Zeit die gewaltigste Dichterkraft und die schönste Vollendung der Form zu Gebote stand, wo cs galt, die Wahrheit erhabner Ideen dichterisch in einem großen Ganzen °u erweisen.
Der Dichter des Buches Hiob behandelt im Wesentlichen denselben Gegenstand wie der um mehre Jahrhunderte spätere Verfasser des Prcdigerbuches. Es ist der Widerspruch der alten Lehre vom Glück des Frommen und Unglück des Gottlosen mit der Wirklichkeit. So vielfach diese das ganze israelitische Alterthum durchdringende, in unzähligen Poetischen und prosaischen Stellen des Alten Testaments ausgesprochnc Lehre auch berechtigt ist, so wahr cs auch ist. daß alle Schuld sich auf Erden rächt, so unrichtig wird sie, wenn man sie zu scharf nimmt, und namentlich, wenn man die, allerdings theoretisch richtige, Folgerung zieht, daß jedes Leiden eines Menschen als Strafe eines entsprechenden Vergehens anzusehen sei. Das Ungenügende und Falsche dieses Glaubens erkannte ein großer Dichter und schrieb zur Bekämpfung desselben den Hiob. In diesem Lehrgedicht führt er den Salz durch, daß Gott auch übcr den Frommen Leiden verhängt, daß dieser aber nicht verzagen darf, fondern aus die göttliche Gerechtigkeit und Weisheit hoffen muß, die, wenn er sie auch nicht durchschaut, zuletzt alles zu einem guten Ende führen wird. Der Gedanke, daß der Mensch sich der göttlichen Bestimmung als einer schlechthin unbegreiflichen und unwiderstehlichen Macht unbedingt zu unterwerfen habe, selbst wenn keine
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