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Neue Romane.
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ein ungewöhnliches Maß. Es ist ein stolzer und reiner Geist, der auch in dem poetisch unfertigen Zuge spricht, und er erzwingt sich die Theilnahme des Lesers. Sie hat nichts von dem Behaglichen eines bescheidenen Talentes, welches mit dem eigenen Borrath, wie er grade ist, wohl Haus zu halten weiß, sie sucht das Tiefste und Höchste in ihren Wirkungen; eine unruhige und leidenschaftliche Bewegung bricht überall aus der Darstellung hervor. Wäre das Ziel, das sie sich gesteckt hat, nicht so hoch und ihre Seele nicht so voll vor dem Bestreben, sich selbst und anderen eine ideale Auffassung des Lebens nahe zu legen, sie würde nicht so mit dem schweren Stoffe zu kämpfen gehabt haben. Auch darin ist sie eine deutsche Natur; sie möchte in ihr Werk aus voller Seele, was sie erregt, Gott uud die Welt hineingraben.

Wir haben in unserer Literatur wie im Leben reich begabte Menschen, deren gehobne Natur auch aus dem Unfertigen ihrer Werke sichtbar wird, welche in ihrem Kreise immer den Eindruck einer Weihe machen, wie sie sonst die Kunst nu< ihren auscrwählten Lieblingen zu Theil werden läßt, und deren Werke doch nur wie der unvollkommene Abdruck einer reichen Künstler­natur erscheinen. Uns will scheinen, die Verfasserin gehört zu diesen Begabten. Für ihr poetisches Schaffen aber muß die Kritik ihr mahnend zurufen: mehr Respect vor dem kleinen Alltäglichen und vor der Grundlage poetischer Situationen in unserer nüchternen Wirklichkeit.

Die neueste Wendung der östreichischen Angelegenheiten.

2.

In welcher Weise die Gestaltung der deutschen Verhältnisse beschleunigend auf den Verlauf der östreichischen Staatskrisis eingewirkt hat, haben wir schon in dem vorigen Aufsatze gesehen. Indessen reicht die Bedeutung des thatsäch. liehen Systemwechsels in der deutschen Frage, wenn derselbe auch vollzogen ist mit dem Vorbehalt, bei geeigneter Gelegenheit wieder zu der altenbundestreuen" Haltung zurückzukehren, noch weiter, als wir in obigem Zusammenhange ent­wickelt haben. Oestreich hat sein staatsrechtliches Verhältniß zum Bunde dem völkerrechtlichen zu Preußen untergeordnet; es hat, wie weit freiwillig, wie weit Grenzboten IV. 18KS. . 113