E. Zellers Borträge und Abhandlungen geschichtlichen Inhalts.
Leipzig, 1866.
Ein reicher und mannigfaltiger Inhalt, Früchte einer umfassenden wissenschaftlichen Thätigkeit sind in diesem Bande vereinigt, den wir als eine Zierde unsrer Essayliteratur begrüßen. Essay ist vielleicht in diesem Fall nicht der ganz bezeichnende Ausdruck. Man pflegt an den Essay keine eigentlich wissenschaftlichen Anforderungen zu machen, man erwartet von ihm nicht Neuheit der Ergebnisse oder selbständige Durchforschung des Gegenstands. Seine Bestimmung ist mehr diejenige, die Resultate der wissenschaftlichen Untersuchung zu anziehenden Darstellungen zu gestalten und so in weitere Kreise zu tragen; man erläßt ihm eine erschöpfende Behandlung, aber er darf sein Object gelegentlich in eine neue Beleuchtung rücken, er soll anregen oder durch kunstvolle Gruppirung dem Leser eine Quintessenz dessen bieten, wozu eindringendere Studien ihm mangeln; er ist eine Abbreviatur, und eben darum in einer Zeit, die unerbittlich immer riesigere Massen von Gedrucktem zu verschlingen hat, ohne daß die Stunde verlängert oder der Lebensdauer des Einzelnen eine Elle zugesetzt wird, eine unentbehrliche und recht moderne Kunst.
Auch Zellers Aufsätze haben die Bestimmung, den Ertrag wissenschaftlicher Forschung einem größeren, nicht fachgelehrten Publikum vorzulegen. Aber es sind eigene Untersuchungen, die er in dieser Weise zum Gemeingut eines größeren Leserkreises macht. Nicht an fremde Werke, wie dies in der Regel die Sitte des Essay ist, lehnt er sich an, sondern der selbständige Forscher, der in der wissenschaftlichen Weit einen vollgiltigen Namen erworben, hält es für Recht, und wie er mit Grund hinzusetzt, für Pflicht, von den Ergebnissen der wissenschaftlichen Arbeit öffentliche Rechenschaft abzulegen. Nur der Verfasser der Geschichte der griechischen Philosophie konnte uns diese Studien über den Monotheismus bei den Griechen, über Pythagoras und Marc Aurel, nur der langjährige Mitarbeiter Baurs diese Studien über das älteste Christenthum bieten. Auch in den seltenen Fällen, wo die Anzeige eines fremden Werks Grenzboten IV. 1866. " 111