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Noch ein Wort über das Erbrecht in den Herzogthiimern.
Die Prätensionen auf die Hcrzogthümer Schleswig. Holstein. Rechtsgutachten von Dr. Karl Wicding. Greifswald, Akademische Buchhandlung. 1865.
Noch einmal die alten Pergamente durchwühlt, sagt das Publikum und versucht aus Respect vor dem heroischen Fleiß auf dürrem Acker, den die 460 Seiten des Buches verkünden, die natürliche Aeußerung der Langeweile niederzukämpfen, die dem Titel entströmt. Man verneigt sich ehrerbietigst und gähnt durch die Nase. Ein neuer breiter Warnstcdt hier — lassen wir doch die Todten ihre Todten begraben!
Daß d. Bl. Nicht auf dem Standpunkte derer steht, nach welchen die schles- wig-holsteinische Frage ein bloßer Erbfolgestreit ist, der unter die Regeln des Privatrechts fällt, ist Freunden und Gegnern seit Monaten genügend bekannt. Ein Staat ist ihm eben ein Staat, kein Rittergut, und die Interessen der Völker haben ihm, wo sie in Conflict mit denen der Dynastien kommen, unter allen Umständen den Vorrang. Die sich neu einrichtende Gegenwart darf nicht von dem Belieben todter Geschlechter noch aus dem Grabe heraus sich vorschreiben lassen, wie sie sich gestalten soll, die Anforderungen des Lebens geben den Ausschlag', auch wo sie Rechtswandlungen involviren.
Lassen wir die Todten ihre Todten begraben! würden daher auch wir dieser Schrift wie den ihr seit dem wiener Frieden vorangegangenen Verwandten entgegenrufen, wenn sie sich von diesen nicht in ihrem Endergcbniß wesentlich und sehr vortheilhaft unterschiede, und wenn wir nicht zu besorgen hätten, daß die kieler Legitimisten wieder einmal — man erinnere sich der unsaubern Behandlung, die Mvmmsens Broschüre erfuhr — das Buch einseitig für ihre Zwecke auszubeuten versuchen, was ihnen darin süß ist, für die große Menge herausschälen, was bitter ist, unberührt lassen werden. Solchen Versuchen durch Mittheilung der ganzen Wahrheit das Spiel zu stören, ist auch eine Aufgabe, die der Mühe lohnt.
Der Verfasser des neuen Gutachtens ist geborner Schleswig-Holsteiner, als welcher er 1849 und 1850 an dem Kampfe gegen die Dänen tapfer theilnahm, und jetzt ordentlicher Professor der Rechte an der Universität Greifswald. Man Wird ihm also in Kiel weder die Eigenschaft des Normalmenschen, noch Liebe zu seinem Geburtslande bestleiten, noch auch den Beruf absprechen, können, über den von ihm ins Auge gefaßten Gegenstand ein gelehrtes Urtheil abzugeben. Schon in der Vorrede aber werden die kieler Kronjunsten und ihr