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Briefe eines Offiziers an seine Frau aus den Jahren 1807-1813.
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Tags sind die kleinsten und nur auf dieser langen Tour zwei Rasttage, davon der eine in Berlin, der andere hier.

Sonnenberg, 6. Decbr. 1807. In größter Eil schmiere ich diese paar Zeilen. Uel'crmorgen umarmt Dich Dein glücklicher Mann Bose.

Zur Genesis des Zollvereins.

2.

Die Vollziehung des Artikels 19 der Bundesacte war, wie wir sahen, aus den wiener Ministerconferenzcn nicht erreicht worden. Dagegen hatte man durch Verhandlungen außerhall' der Confercnzen etwas Anderes zu Stande gebracht, was als eine Art von Ersatz gelten konnte, indem es wenigstens einen Theil Deutschlands nach dem Sinn jenes Artikels einigte: die wiener Präliminar- Handelsconvention vom 19. Mai 1820.

Die Initiative hierzu hatte Baden ergriffen. Als dessen Vertreter in Wien (vgl. Weech S. 81) sah. daß allgemeine Handelsfreiheit wegen der zwei großen Mächte noch nicht zu erlangen sei, entstand in ihm der Gedanke, wenigstens mit den Staaten einen Vertrag zur freieren Bewegung des Handels und Ver­kehrs zu schließen, welche diesem System nicht abgeneigt wären. Er wandte sich deshalb schon um die Mitte des December 1819 an die Vertreter von Nassau, Würtemberg, den beiden Hessen, den sächsischen Häusern, fand sie geneigt, auf seinen Plan einzugehen, und ersuchte sie, sich von ihren Höfen Jnstructionen zu erbitten, um womöglich schon in Wiendie Grundzüge eines wechselseitigen Uebereinkommens aufstellen zu können, die vielleicht auch Bayern am Ende noch zur Theilnahme bewegen."Wenn infoige davon," so schließt sein Bericht nach Karlsruhe,von Ulm bis Basel, von Basel den Rhein abwärts bis unter­halb Bingen. dann rückwärts bis in das Herz des nördlichen Deutschland das Gebiet des freien Verkehrs sich ununterbrochen ausdehnen wird, so steht zu hoffen, daß dadurch mildere Einrichtungen auch in den anderen Staaten erfolgen dürften."

Drei Wochen später äußert v. Berstett sich schon mit größerer Zuversicht auf den Erfolg seines Plans. In Betreff der Handelsfreiheit, schreibt er am Grenzboten III. 18öb. 73