Zur Genefis des Zollvereins.
Aus der Vorzeit des Zollvereins. Beitrag zur deutschen Geschichte von Karl Ludwig
Aegidi. Hamburg, 1865. Verlag von Boyes und Geisler. Korrespondenzen und Actenstücke zur Geschichte der Ministcrconferenzen von Karlsbad und Wien in den Jahren 1819, 1820 und 1834. Von Fr. v. Weech. Leipzig, 1865. Verlag von F. C. W. Vogel.
1.
Indem wir auf die obigen beiden Schriften als aus werthvolle Bereiche- rungen der Geschichte Deutschlands aus bisher noch nicht benutzten archivalischen Quellen aufmerksam machen, bemerken wir zunächst, daß die zweite demnächst im Buchhandel erscheinen wird. Eine wesentlich andere Auffassung der Ereignisse, aus welche sie Bezug nehmen, gewinnt man zwar aus ihnen nicht; wohl aber lassen sie das diplomatische Treiben, aus dem jene Ereignisse hervorgingen, die Stimmung und Denkweise der betheiligten preußischen, östreichischen und mittelstaat- Uchen Politiker, ihre Sympathien und Antipathien, ihre Minen und Gegen- Minen vielfach in neuem Lichte sehen. Aegidi beschränkt sich auf die Darstellung der Verhandlungen, in welchen man 1818 bis 1820 in Karlsbad und Wien "ne deutsche Zoll- und Handelsverfassung zu schaffen versuchte, und der Ur- Wien, aus denen diese Bemühungen mißglückten, wobei er sehr in die Details "«geht, welche ihm gewisse Gesandtschastsberichte lieferten, v. Weech ergänzt und berichtigt durch seine Mittheilungen über die wiener Conserenzen von 1819 und 1820 das von Aegidi Gegebne in mehren Punkten; außerdem aber liefert er in den von ihm zusammengestellten Aktenstücken lehrreiche Beiträge zum Uefern Verständniß der Geschichte' des deutschen Bundes überhaupt und nament- lich des Verhaltens der deutschen Großmächte zu dem in den Mittel- und Klein- staaten in den genannten Jahren erwachten Streben nach konstitutioneller Freiheit.
Wir geben im Folgenden einen Abriß der Vorgeschichte des Zollvereins ^zugM) nach Aegidi mit den nothwendigen Berichtigungen und Zusätzen nach dn Weechschen Schrift. Die Moral wird sein, daß, wie die Dinge lagen und "vch liegen, auf dem Bundeswege in. dieser wie in jeder andern allgemeinen
Grenzboten III. 18KS, ^