Beitrag 
Eindrücke der Julirevolution in Deutschland.
Seite
64
Einzelbild herunterladen
 

K4

Königs, als ihr Haupt, und es blieb nicht unbemerkt, daß der Prinz in diesen Tagen seine Feldequipagen hatte in Stand setzen lassen.

Von König Wilhelm von Würtemberg aber ging damals der Plan aus. dem Dränge» Oestreichs und Rußlands gegenüber eine bewaffnete Neutralität der kleineren deutschen Staaten unter Anlehnung an Preußen aufzustellen, für den Fall einer Betheiligung «n dem Kriege aber einen Militärverein dieser Staaten, immer im Einvernehmen mit Preußen, zu gründen und sich auf diese Weise die Selbständigkeit der Entscheidung möglichst zu sichern. Die Idee wurde zunächst nur in sehr engen Kreisen ventilirt, aber es fehlte trotz, dem nicht an einer lebhaften Gegenagitation der Anhänger des östreichischen Hofes. Trotzdem glaubte man bei einer etwaigen Abstimmung in Frankfurt sicher auf 28 Stimmen für die Neutralität des Bundes im Falle eines Krieges rechnen zu dürfen. Und Preußen zeigte sich beiden Plänen: der Bundesneu­tralität und dem süddeutschen Militärverein sehr geneigt. Als der blinde Kriegslärm verklungen war. kam auch diese Idee, wie so viele Anläufe zu Re­formen im deutschen Bunde, rasch in Vergessenheit. DieStaatskunst"'des Fürsten Metternich aber fand bald wieder in der Behandlung der Preßangelegen­heit ein würdiges Feld der Thätigkeit. Die ganze Wucht des reactionären Ingrimmes gegen die französischen Revolutionäre wurde im Verlauf der nächsten Jahre auf die deutschen Liberalen Männer und Staaten geworfen. Die wiener Conserenzen von 1834 waren der siegreiche Ausgang dieses mit den Ideen von 1830 geführten Kampfes.

Aus Mecklenburg - Schwerin.

Der Kampf des Herrn v. Oertzm gegen den deutschen Nationalvercin.

Herr v. Oertzen. unser Minister des Auswärtigen und des Innern, hat in den letzten Jahren einen großen Theil seiner Thätigkeit auf die Bekämpfung eines Vereins verwandt, welcher in ganz Deutschland außerhalb der obotriti- schen Grenzpsähle und selbst in Mecklenburg-Strelitz unangefochten und unter dem Schutze der Gesetze besteht, welcher in seinen Statuten die ausdrückliche Bestimmung enthält, daß das Ziel, die Einheit und Freiheit der deutschen Na. tion, nicht anders als mit gesetzlichen Mitteln erstrebt werden soll, und welchem