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höchste Auslegung der Zeugenzwangsvorschrift (§. 312 der Criminalordnung) und des Begriffes „Gewerbe^ (§. 313. Nr. 3 ebenda) warten, sondern das ihnen zustehende gesetzliche Recht gebrauchen, bis die umfangreiche Hilfe eines neuen Gesetzes kommen kann und kommt.
Unsere Nachbarn an der Nordgrenze.
Wie das mitunter vorkommt — zu den am wenigsten bei uns bekannten unter unseren Nachbarn gehörten bis vor Kurzem die, welche dem Mittelpunkt norddeutschen Lebens am wenigsten fern wohnen, und welche wir mit mehr Recht als die meisten andern Vettern nennen dürfen: die Bewohner der nördlichen Hälfte Cimbriens. Jütland galt noch vor wenigen Jahren selbst den Dänen der Inseln als eine Art Sibirien, sein Volk als halbbarbarisches, dorthin versetzt zu werden aus dem gebildeten, feinen, freudenreichen Kopenhagen als ein Mißgeschick nickt viel kleiner als das, welches Ovid in seinen Episteln aus Pontus beklagt. Noch übler wo möglich war Jütland und der Jüte in Schleswig-Holstein angeschrieben. Traurige Haiden und Sümpfe, magere Kühe, schwarze Töpfe, Holzschuhe und ein hyperboräisches Geschlecht mit unsauberen Sitten, Plumpen Manieren und wenig entwickeltem Verstände, das ungefähr schwebte der Menge vor, wenn die Gedanken oder Gespräche sich mit dem Lande jenseits der Königs- und der Koldingau beschäftigten. Nur Einzelne wußten, daß der Nachbar und Gevatter im Norden keineswegs so schlimm war als sein Geruch, vorzüglich wenn er nicht Tabak rauchte. Im Innern Deutschlands aber richteten sich die Meisten, wenn sie ihr Vorstellungsvermögen überhaupt einmal über die Nordgrenze hinaus bemühten, nach der Meinung der großen Masse in den Herzogthümern: die Jüten waren halbe Wilde in einer halben Wüste.
Schon der vorletzte Krieg mit Dänemark corrigirte diese üble Ansicht von Land und Leuten drüben über der Grenze unsrer Nordmark mehrfach. Der letzte that dies für Viele noch gründlicher. Bis zum fernen Skagen hinauf, wo die Wellen der Nordsee und der Ostsee einander gute Nacht sagen, lernten wir den Vetter im Norden kennen, wie er uns kennen gelernt hat und zwar in einer Weise, die ebenso zu seinem wie zu unserm Frieden dienen wird. Der