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Z,«,Z<1 Mjj,jr^lSjchW »i<t ,ilUllttjttckl!ttB' tt»'ttli ni ?ichi,»O Das Bundespreßgesetz.
Die Weltereignisse unserer Gegenwart sind freilich so groß, daß das neue Bundesgesetz bei vielen blos auf untergeordnete Beachtung Anspruch machen kaun. Immerhin bleibt es bemerkenöwerth, baß die deutsche Centralbehvrde der Herstellung dieses Gesetzes für ganz Deutschland drei Jahre lang oblag, daß immer neue Entwürfe aufgestellt werden mußten, daß endlich ein einstimmiger Beschluß über das Ganze zu stände kommt und dennoch die Entschließung der beiden größten Bundesstaaten sofort dessen Publication in ihrem Bereiche ^rsagt. Solange diese Publication des BundeSpreßgesetzes in Preußen und Oestreich nicht erfolgt, haben dort seine Bestimmungen natürlich keine bindende Kraft.
Neu ist eine solche Erscheinung den Bundesbeschlüssen gegenüber keineswegs. Baier» hat fortwährend'den Grundsatzsestgehalten, nur diejenigen Bun- desbeschlüsse für verbindlich anzuerkennen, welche mit seiner Constitutionsacte übereinstimmen, oder durch die zustimmende Zweidrittelmehrheit seiner Landes- benretung zu deren integrircnden Bestandtheilen geworden sind. Als dort I8i7 d>e Censur für innere Landesangclegenheiten aufgehoben wurde, geschah cö Hegen die bestehenden Bunbesbeschlüsse. Später, als das Bundescentralorgan verschiedene Bestimmungen desjenigen nationalen SinneS erlassen halte, welcher
Bundespalaste von 1848 bis zur provisorischen Restauration des allen Bundestags maßgebend war, hat das noch bestehende baierische Ministerium theils gegen ihre Verbindlichkeit für das .Königreich protestirt, theils dieselben "hne Protest unerfüllt gelassen.
Natürlich kann auch der vorliegende Bundesbcschluß den einzelnen Staaten 'Ucht ohne weiteres vctroyirt sein. Seine Einführungsbestimmung (vorletzter mikel) erwartet vielmehr blos, daß die Einzelnstaaten dafür „Sorge tragen" werden, ihre Straf- und Preßgesctze mit se-inen „allgemeinen Bestimmungen" 'u Uebereinstimmung zu bringen. Eventuell und gleichsam subßdünisch ist freilich auch der Nervrduungsweg offen gelassen. Eine Negierung, welche sich auf
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