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Ueber die gegenwärtige Finanzlage des osmanischen
Reiches.
Konstantinopel, 29. Juni.
Es gibt kaum einen Verwaltungszweig in der Türkei, über welchen man sich in Europa und auch hier zu Lande dermaßen im Unklaren befände, wie die oSmanischen Staatsfinanzen. Wenn man den deutschen, englischen und französischen Zeitungen vor zwei Jahren Glauben schenken durfte, stand damals das Reich des Sultans am Rande des Bankrotts. Seitdem nuu sind außerordentliche Rüstungen gemacht worden, mit denen verglichen aller militärische Aufwand in früheren Krisen gering erscheinen muß; die Armee, welche vordem nur 130,000 Mann unter den Waffen zählte, ist auf 300,000 Manu vermehrt, der Krieg seit acht Monaten erklärt und auf beiden Landgrenzen in
Europa und Asien geführt worden.....man weiß, daß die Hilfsmittel
hierzu nicht vom Ausland bezogen sind, weil alle dort gemachten Anleiheversuche scheiterten uud fragt darüm erstaunt, auf welchem Wege diese unermeßlichen Ausgaben ihre Deckung fanden?! — Auf die Meinung der politi- sehen Kannegießer, für die es keinem Zweifel mehr unterliegt, daß für den ganzen Bedarf England und Frankreich aufkommen, wird selbstredend kein Verständiger Gewicht legen. Wenn von beiden Mächten der osmanischen Regierung Vorschüsse gemacht wurden, so waren dieselben jedenfalls nur unbedeutend, unter keinen Umständen überschritten sie die Summe von 10 Millionen Franken, und dieselbe ist vermittelst der von der Pforte übernommenen Verpflegung der französischen und englischen Truppen wahrscheinlich schon zum Theil wieder zurückerstattet.
Die großen Ausgaben müssen daher ans dem unmittelbaren Vermögen des Landes bestritten worden sein und zwar, da die Abgaben nicht wesentlich erhöht worden sind, in einer Art und Weise, die hier allein statthast war und für welche wir Franken ein schlechtes Verständniß haben, weil bei uns, auf Grund der durchaus verschiedenen Verhältnisse, das Mittel nicht hätte in Anwendung gebracht werden können.
Man kann die extraordinären Summen, welche das Pfortengouvernement seit Anfang des Jahres 18S3 an sich gezogen hat, auf drei Hauptquellen zurückführen. Zum Theil stammen sie aus Vorschüssen her, die einerseits von den zinspflichtigen Regierungen, namentlich von der ägyptischen, andrerseits von den Finanzpächtcrn gemacht worden sind; zum andern Theil aus den Abzügen, welche man vom Gehalt der höher besoldeten Beamten machte, aus den freiwilligen Gaben der Reichen und Großen des Landes, vor allem der