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Die hannoverschen Finanzen.
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und Mißständcn nicht heraus, bis unter Wilhelms IV. Negierung das Staats­grundgesetz von 1833 die Vereinigung aller Staatskasse», soweit sie das regel­mäßige Budget angingen, in die eine und untheilbare Generalkasse aussprach. Zwar war sein Nachfolger eigenwillig genug, eine Maßregel zu beseitigen, welche er für einen unerträglichen Eingriff in die Prärogative ansah. Aber die kürzeste Erfahrung belehrte ihn, daß der König noch mehr als das Land der staatsgrundgesetzlichen Einfachheit und Oeffcntlichkeit des Staatshaushalts bedürfe. Wie Lehzen andeutet, kam das Jahr <8i8 niemand gelegener, als dem alten hartnäckigen Ernst August von Hannover, insofern es durch Her­stellung der Kassenvcreiniguug die königlichen Finanzen aus der ärgsten Klemme zog.

In der Einleitung saßt Lehzen unter anderm auch die Summe sämmtlicher Besoldungen der Staatsdienerschast, ausgenommen das Militär und die Diener von Kirche und Schule zusammen. Demnach kostet der Staatsdienst an per­sönlichen Vergütungen dem Lande Hannover die beträchtliche Summe von 3,318,000 Thlr. (Voranschlag für 1833M). 1848/49 erhob sich dieselbe Ziffer nur auf 2,876,000 Thlr.; 1819/20 auf 2,274,000 Thlr. In dreißig Jahren ist der Bedarf also um 600,000 Thlr. gestiegen, was nicht sowvl in Erhöhung der Besoldungssätze, als in der Erweiterung alter Dienstzweige (Stcuerverwallung, Chausseebau, Binnenloggen) und in der Errichtung neuer (Eisenbahnwesen) sei­nen Grund findet. Die Steigerung der letzten fünf Jahre rührt zum größeren Theil von der Reform der Rechtspflege und der Verwaltung im Jahre 18li2 her, eine Reform, die mit jährlichen 442,000 Thalern keineswegs zu theuer bezahlt ist.

Das Budget der Ausgaben eröffnet sich wie billig mit dem königlichen Hause. Des Königs Civilliste besteht auS lil 3,888 Thlr. 21 Ngr. 4 Ps. baar und aus den Zinsen von 600,000 Pfund Sterling dreiprocentiger englischer Stocks. Lehzen macht den Versuch, dieser Dotation den Begriff Civilliste abzusprechen. Aber da er ihn augenscheinlich nur unternimmt, um gewissen Norwüfen von der Rechten her zu begegnen, eine Rücksicht, von welcher wir uns frei wissen, so erlauben wir unS, den Versuch als einen verunglückten bei Seite zu schie­ben. Jene Zinsen und jene Baarzahlung sind in der That die Besoldung des Königs, und es ist allzuviel Romantik oder Sentimentalität, Sachen dieser Art nicht beim rechten Namen zu ucnnen. Setzen wir hinzu, daß der königliche Haushalt mit jener Summe nicht auszukommen vermag, uud daher durch den Mund des Ministeriums nächstens eine Erhöhung verlangen wird. Aus die Bewilligung einer solchen Forderung hat grade das königliche Haus von Han­nover einen besondern Anspruch, insofern es actenmäßig feststeht, daß die Dy­nastie dem Lande seit ihrer Erhebung auf den englischen Thron ein Privat­vermögen von fast 24 Millionen Thalern geopfert, !> bis 6 Millionen her­kömmlicher Einkünfte aber erspart hat.