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S. Liebden Diener und liebe Sie von Herzen; mein Schwert soll zu Ihren Diensten sein, das soll Sie bei Ihrer Hoheit, Landen und Leuten erhalten. Aber Sie muß auch dazu das Ihrige thun. S. Liebden hat ein großes Interesse an diesem Herzogthum Pommern, dasselbe will ich defendieren Ihr zu gute, aber mit der Kondition, wie in dem Buche Ruth dem nächsten Erben das Land anpräsentiret wird, daß er nämlich die Ruth sollte zum Weibe nehmen. Denn also muß auch S. Liebden diese Ruth annehmen, das ist in dieser gerechten Sache sich conjungiren, will Sie anders das Land erben. Wo nicht, so sage ich auch klar aus, daß Sie es nimmer bekommen soll."
Und als der kurfürstl. brandenburgische Bevollmächtigte von Willmerstorff darauf bemerkte, daß der Kurfürst von Brandenburg ihm gar keine Vollmacht gegeben habe, über ein Bündniß mit dem König von Schweden zu reden, und wie er seinerseits bezweifle, daß der Kurfürst sich dazu verstehen könne, salvc, sonore ot liäs 8ua, da interloauirte die Majestät von Schweden stracks: „Ja, man wird Euch bald honoriren, daß Ihr um Land und Leute kommen werdet. Die Kaiserlichen werden Euch wohl fidem halten, wie sie solange die Kapitulation gehalten haben. — Seine Liebden sollten so thun, wie ich thue und den Ausgang Gott befehlen. Ich habe in -li Tagen auf keinem Bette gelegen. Möchte der Mühe auch wol überhoben sein, und bei meiner Gemahlin zu Hause sitzen, wenn ich nicht mehr bedenken wollte." —
England und die anglo-sächsische Staatenbildung in Amerika, Westindien und Australien vom Ursprung bis ans die Gegenwart. Historische Darlegung von Dr. Albert Heisi.ng, Mitglied des Verwaltungsrathes des Centralvereins für die deutsche Auswanderungs- und Colonisations- angelegcnhcit ic. :c. Berlin, Sacco. —
' Der Verfasser hat sich die Aufgabe gestellt, die Geschichte der Auswanderungen vom Standpunkte der Cultur zu beleuchten, die allgemeinen Regeln daraus herzuleiten, welche Erfahrung und ausgebildete Theorie übet die Zweckmäßigkeit der Betreibung an die Hand gegeben haben und Aussichten für die Zukunft aufzustellen. Von unmittelbar eingreifendem Interesse sind vorzugsweise zwei fragen, die er gegen das Ende seines Bucheö behandelt; nämlich über die Zweckmäßigkeit der Verbrechcrcolonien und über den Fortbesitz der Nieder, lassungcn von Seiten des Mutterlandes, namentlich in Beziehung auf die- englischen Kolonien. In Beziehung auf die erste Frage kommt der Verfasser zu dem Resultat, daß Theorie und Praxis einander widersprechen; alles was man aus vernünftigen Gründen zusammenstellen kann, spricht gegen derartige Anlagen, und doch hat die Erfahrung gelehrt, daß daraus häufig sehr günstige Resultate sowol für die Kolonien selbst, als für die Deportirten hervorgegangen sind. Gegenwärtig, wo sich England gegen seine Kolonien so gestellt hat,