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Geld- und Geschäftsverkehr der Türkei. I.
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Geld- und Geschäftsverkehr der Türkei.

i.

In grellem Kontrast mit allen Europäischen Begriffen erscheint dem Reisenden das Getriebe der Türkischen Staatsverwaltung und des Geldverl'ehrs. Heer und Flotte bilden so ziemlich die einzigen Lasten des großhcrrlichcn Staatsschatzes, cS erscheint daher natürlich, daß derselbe hieraus Bedeutendes verwendet. Es werden auch ansehnliche Summen Jahr für Jahr ausgeworfen und verrechnet; doch mit der Verwendung hat es seine Bcwandtniß, über welche die Taschen zahlloser Armee-Lieferanten, Inspektoren, Corps-Commandanten u. s. w. Auskunst zu geben vermochten.

Fast alle übrigen Zweige des öffentlichen Dienstes sind in specieller Weise fundirt, wie z. B. Moschee», Spitäler und Schulen, auch milde Stiftungen, deren Stamm­capitale von der Staatsverwaltung längst mit lüsternem Augen betrachtet, häufig sür fremde Zwecke in Mitleidenschaft gezogen werden, und im Schlundc des Staatsseckels nächstens ganz verschwinden dürsten. Die allmählich auch hier sich einnistende Bureaukratie tritt dem Finanzministerium nicht zu nahe, indem die Ernennungen der Verwaltungs­behörden im Allgemeinen noch eine besondere, ziemlich reiche Einkommensquelle der Regierung bilden.

Straßen, Canälc, überhaupt gebahnte und regelmäßig unterhaltene Verbindungen bestehen fast nirgend. Holperige Saumpfade sind das Höchste, was zu treffe». Aus ^ter Zeit her existircn zwar noch hin und wieder Brücken, Dämme, Wasserleitungen s- w.; doch sind sie eingestürzt oder doch dem Einstürze nahe. Von Erhaltung und Reparatur ist keine Rede; nur die Weg-, Brücken- und andere Zölle sind sorgfältig beibe­halten, thcilweise erhöht und vermehrt worden. Durch öffentliches Aufgebot an den Meistbietenden verpachtet, liefern sie daher, ohne die geringste Auslage, eine ziemlich bedeutende Ausbeute.

Ocffentlichc Bauten werden übrigens, besonders seit ein eigenes Ministerium dafür besteht, von Zeit zu Zeit entworfen und hin und wieder auch wirklich iu Angriff ge­nommen. Doch müssen wir der Wahrheit zur Steuer gestehen, daß es sich hierbei gewöhnlich weniger um die Ausführung eines gemeinnützigen Bauwerkes, als um die Füllung irgend ewes oder einiger leeren Privatsäckel handelt. Ein beliebiger Großwürdenträgcr proponirt "^ch gehöriger Abrede mit seinen College» und mit vertrauten Bauvcrstäudigen plötz­lich den großartige» Plan einer neue» gemeinnützige» Anstalt. Baukostenentwürse werden angefertigt, Gutachten abgeuommcn .uud Unternehmer zur Berathung eingeladen, d. h. es wird ihnen zu verstehen gegeben, daß durch eine pränumcrando zu leistende Zahlung ^eUMtnißmäßig eine hübsche Summe zu verdienen sei. Spcculcmtcn fehle» natürlich nie, höchste Bewilligung erscheint, der Bau beginnt, wie sich von selbst versteht, auf > vstc» irgend einer, ^um freiwilligen Beitritt aufgeforderte» Gemeinde. Sobald jedoch

le ohne Weiteres zwangsweise eingetriebenen Beiträge der betreffende» Steuerpflichtigen M s Trockene gebracht sind, geräth das Ganze ins Stocken, unvorhergesehene Umstände

o hige» das mittlerweile fertige Erdgeschoß mit einem Nothdache zu versehen, und ein ^rachtgebäude ist vollendet, wie z. B. das neue Spital in Pera. an dem die Perotischcn

ustwandler nur mit einem seufzenden Griffe nach ihrer Tasche uud mit einem suchenden »ach den verheißenen drei Stockwerke» vorüberziehen.