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Die Zukunft der Republik.
Nach Beendigung der Nevisionsdcbatte ist in dem parlamentarischen Leben Frankreichs noch ein kleines Intermezzo gefolgt, welches zwar keine unmittelbaren Folgen gehabt hat, aber doch zu einigen interessanten Beobachtungen Veranlassung giebt. Die Majorität, welche in Beziehung auf die Revision der gegenwärtigen Regierung ihre Unterstützung nicht versagen zn dürfen glaubte, zum Theil vielleicht gerade deshalb, weil sie die Erfolglosigkeit dieser Unterstützung voraussah, hat zum Schluß dem Ministerium noch eine Lectiou geben wollen. Sie hat den zum Theil vom Ministerium angeregten Petitionssturm einer scharfen Kritik unterworfen, und endlich dem Cabinet mit dürren Worten erklärt, daß es seine Pflicht und seine Vollmacht überschritten habe. Sie will in ihrer Ansicht von der Nothwendigkeit einer VcrsassuugSrevisivn nicht durch eine Massenbewegung gedrängt und getrieben sein. Das Ministerium, wie es in solchen Fällen in einer parlamentarischen Regierung üblich ist, hat seine Entlassung augeboteu, es ist aber alsbald davon zurückgekommen, als der Präsident ihm bemerkte, nicht seiueu Dienern, sondern ihm selbst gelte das Mißtrauensvotum der Nationalversammlung, und da er nach dem Wortlaut der Coustitutiou für seiue Handluugeu verantwortlich sei, so dürfe er sich durch dergleichen Abstimmungen nicht bestimmen lassen; er werde thun, was ihm beliebe, fände man dann, daß er Unrecht gethan, so möge man thu verklagen. — Eine wunderliche Theorie für eine Republik, die noch dadurch merkwürdiger wird, daß die nämliche Majorität, welche jenes Mißtrauensvotum abgegeben, sich wenigstens stillschweigend damit cinverstauden erklärt hat. Man sieht daraus, daß die Frage über das Verhältniß der executiveu und legislativen Gewalt durch die Einführung der Republik noch nicht ohne Weiteres erledigt wird.
Um noch einmal auf die Revision selbst zurückzukommen, so stellt in dem voranstehenden Aufsatz der geehrte Pariser Botschafter die Ansicht aus, die Monarchie habe allen Glauben verloren, darum müsse die Republik nothwendig den Sieg davontragen. Diese Ansicht scheint mir einiger Beschräukuugeu zu bedürfen. Was den realistischen Aberglauben betrifft, die Idee von dem sogenannten göttlichen Recht der Könige, so ist das eine zu moderne Erfinduug, als daß man sagen könnte, die Legitimisten hätten mit dem Aufgeben dieser Phrase auch die Basis ihrer Partei aufgegeben. In früher» Zeiten war die königliche Majestät etwas sehr Handgreifliches und hatte durchaus keiue mystische Färbung; sie beruhte theils aus dein guten. Willen der Vasallen, theils auf deu raffinirten Folterwerkzeugen, 'welche jede Majestätsbeleidigung erwarteten. Erst später, als die Nationen sich bildeten, hat das Königthum einen sittlich-gemüthlichen Inhalt erhalten. Die Nationen sahen in ihm ihren Ausdruck, oder, weuu man will, ihr Symbol.