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Die Revisionsdebatte.
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erlebt hat, in dem sich manche Anklänge an V. Hngo finden. Bis zum Sep­tember, wo Creton's Vorschlag, die Verbannung der Bourbons aufzuheben, wie­der daran kommt, diesmal mit etwas mehr Chance, haben wir jetzt von jener Seite Ruhe.

Der Rechtsboden und die Constitutionellen.

Wenn wir über die höchst wichtige Frage, um welche es sich jetzt für unsre Partei vorzugsweise in Preußen handelt, eine sachgemäße nnd fördernde Debatte führen wollen, so ist es vor allen Dingen nöthig, das Declamiren zn unterlassen. Die Gewohnheit der letzten drei Jahre, in parlamentarischen Versammlungen entweder zu reden oder zuzuhören, hat neben vielen guten Folgen auch die üble gehabt, daß wir niemals ruhig eiuc Frage uutersucheu können, sondern stets nach einem gewissen oratorischen Feuer streben, wie auf der Tribnue. So haben unter an­dern diejenigen Orgaue uusrer bisherigen Partei, welche den vollständigen Bruch mit dem jetzt herrschenden Systeme anrathen, sich ziemlich ausführlich über das Nechtsprincip ausgelassen, nnd die bekannten Worte des Frciherrn v. Vincke, die auf dem ersten Landtage so bedeutenden Effect machten:Meine Väter haben auf dem Boden des Rechts geackert", mit großer Virtuosität variirt. Sie sind zu dem Resultate gekommen, das Nechtsprincip sei, wo nicht das einzige, doch wenigstens das höchste, welches die Handlungsweise einer Partei bestimmen müsse, und alle Parteien seien auch jetzt darüber einig. Wir sind der entgegengesetzten Ansicht. Wir glauben allerdings, daß das Rechtsprincip nicht nnr das höchste, sondern anch das einzige sein muß, welches einen Gerichtshof bestimmt; wir glauben aber nicht, daß es einen Maßstab für die Thätigkeit einer Partei ab­geben kann. Ich möchte wenigstens wissen, ans welche Weise nusre Partei sich die Regeneration Dentschlands denkt, wenn sie das Rechtsprincip ohne Modi­fikation beibehalten will. Sie hat wenigstens zu seiner Zeit nicht wenig über die Rechtsbedcnken gespottet, welche die Preußische Regierung der Annahme der Kaiserwürde entgegensetzte. Das Recht ist formeller Natur, eine Partei da­gegen wird durch ihren materiellen Inhalt bedingt. Allerdings ist es für eine Partei ein großer Vortheil, wenn sie einen Nechtsboden gewinnt, d. h. eine for­male Begründung ihrer materiellen Ansprüche; wenn sie das aber nicht kaun, so wird sie auch ohne denselben auszukommen suchen müssen, und wenn sie ihn hat, und in Gefahr ist, ihn zn verlieren, so wird nicht die absolute Idee des Rechts ihr Benehmen in diesem Fall zn entscheiden haben, sondern die Erwägung, wie­viel der behauptete Nechtsboden werth ist, und wie weit die Kraft ausreicht, ihn zu vertheidige». Es ist gauz derselbe Fall, wie in einer Feldschlacht. Wenn man als absolute Nothwendigkeit aufstellen wollte, niemals eiue Position, die man einmal einnimmt, aufzugeben, so würde es nicht möglich sein, irgend einen Schlacht-