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Händen fallen, daß sie zuletzt in vollständiger Geistesverwirrung sich davonmachen, und Gott danken soll, den Klanen dieses Satans entgangen zu sein. Dann habe ich meine Pflicht gethan, uud zugleich, was die Teudenz dieses Aufsatzes war, nieine Charaktermaske zu eiuer humoristischen idealifirt.
Der Werwaltmtgsrath des Bundesftaates »md die sächsische Regierung.
Während Hannover sich in mürrischem Schweigen auf seinem Stnhl, getrennt von den Andern, niedergesetzt hat, dauern die Erklärungen zwischen Sachsen und dem Verwaltnngsrath fort; die sächsische Negierung mochte Gewissen uud Schein wahren, es ist ihr bei den nahen Beziehungen zn Preußen peinlich, die diplomatischen Vorwürfe auf sich sitzen zu lassen, welche die verbündeten Staaten gegen sie in die Welt werfen.
In einer längern Erklärung bemüht sich der sächsische Staatsministcr v. Beust die Berechtigung Sachsens, von der thätigen Mitwirkung am BundeSstaat zurückzugehen, dadurch zu begründen, daß er den „Vorbehalt," welchen Sachsen und Haunvvcr vor Unterzeichnung des Dreikvnigsbüudnisscs machten, als einen zu Recht bestehenden Theil des Vertrages selbst darstellt. Diese Dednction ist nicht glücklich. Der VcrwaltnngSrath hat in seiner Sitzung vom 30. October darauf geantwortet, zuerst Preußen ihn widerlegend; dann aber die kleineren verbündeten Staaten gemeinschaftlich dadurch, daß sie sagen: Die drei Königreiche haben uns das Drcikvnigsbündniß ohne Vorbehalt vorgelegt und uns zur unbedingten Annahme aufgefordert; wir sind ohne Vorbehalt bcigctretcn, für uns besteht der Vertrag als Recht und Pflicht unverändert fort; aber auch für die einzelnen Theile der andern contrahirenden Partei, also auch für Sachsen, Denn hat nicht gerade Sachsen in der Sitznng des Verwaltungsraths vom 27. Juli uns gegenüber recht eifrig erklärt, daß der Beitritt zu diesem Vertrage jede der contrahirenden uud der betretenden Ncgiernngen zum unverbrüchlichen Festhalten an den Inhalt des einmal verbündeten Bcrsassungsentwnrfs verpflichtet habe und halte und zwar so lauge, als nicht durch gemeinsame Ncbereinstimmnng aller dieser Negie- rnngen eine Abänderung des Entwurfs nachträglich genehmigt und zugegeben sei? Zum Festhalten ist Sachsen so gut verpflichtet als wir selbst, ohne Vorbehalte hat Sachsen mit uus contrahirt und wir stehen fest auf dem Vertrage, wollen dabei beharren und fordern von Sachsen ein Gleiches, als Pflicht.
Es steht schlecht nm den NcchtSpnnkt Sachsens. Ans den jetzigen Deutungen und zum Theil spitzpfindigen Erklärungen der früheren Verhandlungen ist klar
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