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Erinnerungen aus Galizien.
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Bildung und Interessen cm seinem Nationalwesen eigen werden, und er wird sich sicherlich dem Adel, von dem er sich als Diener losgerissen, als Genosse an­schließen.

Mouatsrechmmg für Wien.

(September l 8 4!>.)

Vom März bis September 1848 war die Erhebung Oestreichs eine unblu­tige; die ersten Opfer auf dem Hos in Wien sind mehr dem ungeahnten Schau­spiel zuzuschreiben uud die Revolution in Italien kann man so wenig der östrei­chischen Erhebung zuschreiben, so wenig dieses Land trotz glorreichen Siegen zu Oestreich gehört. Erst im October 1848 begann die blutige Revolution mit einer Schandthat der erhitzten führerlosen Masse, und hente lM.) schließen wir den letz­ten Monat dieses verhängnißvvllen Jahres. Kvmorn ist der Schlußpunkt des schauerlichen Dramas, welche Festung, während diese Zeilen gedruckt werden, den kaiserlichen Truppen die Thore öffnet und die schwarzgelbe Fahne aus ihre Thürme aufpflanzen läßt.

Ueberblicken wir was sich in den letzten vier Wochen im großen Kaiserstaate ereignete.

Die Thätigkeit der Regierung muß anerkannt werden. Die Minister sitzen lange nach Mitternacht noch in ihren Bureaux, uud uameutlich Bach gönnt sich kaum vier Stunden Ruhe, um wieder an den Schreibtisch zu eilen. Die Geschäfte drängen. Das große weite Reich ist iu seiuem Verwaltuugsbau erschüttert wor­den, und jeder Stein der gerückt, macht das Gerölle nachfallen. Das Cabinet ist (nnd dazu hat die deutsche Presse nicht wenig beigetragen) zu der Ueberzeugung gekommen, daß uicht Alles gut gethan ist, was es thnt, und daß hinter den Ber­gen der Aktenstücke auch Menschen sind, die einen Staat zu orgauisiren verstehen. Das östreichische Ministerinn! bereut schon Manches, worauf es noch vor kurzem stolz und herrisch pochte, ja es sieht sich sogar schon nm, seine frühern Freunde und Lobredner in gnter Manier loszuwerden.

Die Thätigkeit des Ministeriums äußerte sich im verflossene» Monate in einem Fiuanzpatente, in mehrern Erlassen über Nobvtentschädiguug und Grundentla­stung, in einer provisorischen Verfügung zur Bildung der Preßjnry, in einem Entwurf für den Unterricht in den Gymnasien, in einem neuen Postregulativ nach englischem System und mehrern mindcrwichtigen Edicten.

Die Preßjury ist ein verkümmertes Jnstitnt, da Schmerling die Wahl der Geschworenen aus der Urliste in die Hände des betreffenden Kreishauptmanns