Mussifche Pafiabentener
Gleich nach der polnischen Revolution wurden die Reisen ins westliche Ausland durch verschiedene Verordnungen, welche die Erlangung der Pässe mühselig und langweilig machten, erschwert. Die Regierung, ihrer Maxime treu, nach welcher sie jede Maßregel uur klein, unauffällig in das Leben treten läßt und allmälig schrittweise zu der ihr zugedachten Ausdehnung bringt, ließ es dabei nicht bewenden. Dnrch neue Verordnungen wurden die Schwierigkeiten vergrößert. Endlich wurde vor ewigen Jahren der Paßstempel in einen ungeheuer» Preis gesetzt. Er mußte von da ab mit 30 Thalern bezahlt werden, und dieser Preis steigert sich obenein nach Verhältniß der Stände und des Vermögens so, daß er das fünffache erreichen kann. Dazu erhielten die Aemter die geheime Verordnung, die Erlangnng von Pässen durch jedes Mittel zu erschweren, zu welchem die individuelle Lage des Petenten Gelegenheit gebe.
Als ich durch das Gubernium (Woiwodschaft) Sandomir im südlichen Theile des Königreich Polens reiste, machte ich zufällig die Bekanntschaft eines jungen Deutschen, dessen Eltern sich im Jahre 1826 im Königreich Polen angesiedelt hatten. Er war in der Stadt Nadvm wohnhaft. Der zufällige Umstand, daß meine deutsche Heimath dem Geburtsorte seines Vaters sehr nahe gelegen, gab ihm Veranlassnng, Mir Mittheilungen zu machen.
Wissend, daß die Erlangung eines Passes nach Deutschland ein gewissermaßen künstliches Manöver und eine lange währende Mühe erfordere, begann L. schon im Winter eines Jahres dieses Jahrzehntes seine Operation, indem er sich zu einem Advokaten in Radom begab und ihn befrug, welche Wege er zunächst einzuschlagen habe. Er konnte auf die Redlichkeit des Nathgebers bauen, da derselbe seinem (L.'s) Vater bereits mehrfällige Dienste geleistet hatte, dafür sehr gut belohnt und danach sogar ein Hausfreund geworden war.
Einen Paß nach Deutschlaud zu bekommen, erklärte der Advokat, werde sehr schwer halten, da die Regierung das westliche Ausland gänzlich abzuschließen grundsätzlich bestrebt sei. Die Aemter werden freilich die Angelegenheit gern aufgreifen, um den Petenten auszubeuten. Wie weit aber auch der Prozeß vvrschreite, Grenzvotm. iv. 1849. <j