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Ländliche Zustände der Provinz Schlesien. I. : Vor dem Jahr 1848.
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Ländliche Zustände der Provinz Schlesien.

I. Vor dem Jahr 1 848.

Als Friedrich II. im Hubertsburger Frieden mit Schlesien dem Königreich Preußen einen Flächenraum von 742 Quadratmeilen hinzugefügt hatte, war die Provinz von wenig mehr als 1 Million Einwohner bewohnt; Handel und Gewerbe lagen danieder, den Zustand des Landes beschreibt der Eroberer selbst als einen traurigen. Der größere Grundbesitz befand sich in den Händen eines verschuldeten, hernutergekoinmenen Adels, der vom fürstlichen Standesherrn bis zum Dorfjuuker herab sich viel von dem Wesen des famosen Hans von Schweinichen und alle Abstufungen feudaler Titel bewahrt hatte. Das kleinere oder bäuerliche Gruudeigeuthum war im lassitischen Besitz eines von Spann- und Handdiensten uud den mannigfaltigsten Gutsabgaben ge­drückten Bauernstandes. Zwar hatte das Hörigkeitsverhältniß bereits die mildere Form der Erbunterthänigkeit angenommen und drückte wenig in den Händen eines wohlwollenden Grundherren, aber es öffnete dem Geiz, der Brutalität, dem übertriebenen Diensteifer herrschaftlicher Nentbeamten Thor uud Thür zu tausend Plackereien. Rittergüter mit einem Areal von Tausenden von Morgen hielten oft nicht ein Zugthier, außer etwa zum persöulichen Gebrauch, denn der Bauer mußte nicht nur das Feld bestellen, die Prodncte verfahren u. s. w., sondern er mußte auch den Gerichtshalter, den Arzt, oder wen sonst die Geschäfte des Grnndherrn aufs Land riefen, herbeiholen; mit seinem Gespann die Straßen bessern, Vor­spann leisten und gelegentlich auch wohl die Frau Amtmännin in die Kirche oder sonst wohin fahren, kurzum zu jeder mit Recht oder Unrecht geforderten Dienst­leistung bereit sein, wollte er sich nicht die Ungnade seines Grundherrn, oder was oft noch gefährlicher, eines seiner Satalliten zuziehen.' Neben einem in der Regel nicht sehr beträchtlichen Erb- oder Grundzins hatte der Baner dabei die verschiedenartigsten Naturalien an die Gutsherrschaft zu liefern, die in späterer Zeit fast sämmtlich in Geldbeträge umgewandelt, uns ein ziemlich treues Bild eines grundherrlichen Hausstandes geben. Da wurden Eier, Hühner, Gänse, von Fleischern ganze Schweineschultern, von Krämern Kolonialwaaren und der­gleichen geliefert, da mußten die Müller Jagdhunde füttern, ja wohl gar Schweine mästen und oft daneben noch sehr beträchtliche Mühlenzinsen entrichten, die weib­liche Einwohnerschaft aber hatte die Verpflichtung, den auf herrschaftlichen Grund und Boden im Schweiße ihres Angesichts erbauten Flachs zu verspinnen, um der gnädigen Herrschaft das Material für ihren Bedarf an Wäsche oder zur Ausstat­tung derFräuleius" zu liesern. Grmzboten. m. 1849. 47