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Preußische Briefe : zwanzigster Brief : die Vorlagen der Regierung in der deutschen Verfassung.
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Preußische Briefe.

Zwanzigster Brief.

Die Vorlagen der Regierung in der deutschen Verfassung.

Die preußische Negierung hat den beiden Kammern die Aktenstücke, welche sich auf die seit der Auflösung der vorigen Kammer gepflogenen Unterhandlungen in der deutschen Verfassungsfrage beziehn, vorgelegt, und sie dnrch eine Denkschrift, so wie durch mündliche Erklärungen ihrer Commissarien näher erläutert. In der ersten Kammer hat der Unterstaatssecretär im Departement der auswärtigen An­gelegenheiten, Grc.f Bülow, in der zweiten General v. Radowitz die Ansichten der Regierung ausgesprochen. In Folge dieser Erklärungen hat zunächst die erste Kammer (27. August) mit 96 : 14 Stimmen (die Stahl'sche Partei) den Antrag Camphausen's zu dem ihrigen gemacht. Sie hat damit der Regierung die Voll­macht ertheilt, mit dem auf Grund des Entwurfes vom 26. Mai einzuberufenden Bundesparlament ohne Zuziehung der preußischen Kammern die Reichsverfassung zu vereinbaren.

Dieser Schritt, der von sehr großer Wichtigkeit wäre, wenn die Kammern der übrigen deutschen Staaten, namentlich die von Sachsen und Hannover, ihm nachfolgten, verliert durch die Erklärungen des Ministeriums freilich sehr an Be­deutung. Es nimmt ihn als eine Art Vertrauensvotum an, behält sich aber vor, davon Gebrauch zu macheu oder nicht, je nach den Umständen. Ja es zeigt sich, namentlich aus der Rede des Grafen Bülow, daß die Negierung auf den guten Willen selbst ihrer nächsten Verbündeten nicht viel Vertrauen setzt, und daß sie sich ganz bestimmt den Fall ansmalt, aus der ganzen Sache könne nichts werden.

Die Rechtfertigung der Regierung in Beziehung auf das, was sie gethau, geht nach zwei Seiten hin. Einmal gegen die unitarische Partei, welche von ihr die Annahme der Reichsverfassung, wie sie aus den Berathungen der deutschen Nationalversammlung hervorgegangen war, gefordert hatte, sodann gegen die Le- gitimisten, welche schon in dem preußischen Project eine mehr oder minder gewalt­same Alteration der bestehenden Rechtsverhältnisse erblicken.

Was das erste betrifft, so hält sich die Regierung in den allgemeinen Redens- Grenzboten, ltt. 184S. 46