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Die östreichische Verfaffmrgsurkunde vom März
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Der Kampf auf dem Schlachtfelde scheint in Oestreich feinem Ende entgegenzugehen, und immer näher rückt der Zeitpunkt, wo der Verheißung nach , die Gewaltherrschast einem mehr oder minder verfassungsmäßigen Verfahren weichen soll. Die Ansichten der Regierung werden nicht länger unfehlbar sein, und statt Kanonen jeuer ultima i^tiu rv^um, werden die Minister wirkliche Gründe in's Feld führen müssen, was oft weit schwieriger ist.
Die Verfassung vom März soll vom Papier in's Leben übertreten und keiu Belagerungszustand, kein Prcßgesctz wird die Natur der Dinge verhindern, über sie Gericht zu halten. In solchem Augenblick mag es nicht unpraktisch erscheinen, das erwähnte Verfassnngswerk einer schärsern Beleuchtung zu unterziehen, und zu erforschen, was in ihr Lebensähiges enthalten ist, was Unmögliches. ES läßt sich nicht leugnen, daß ein Vorabsprechen über die Gestaltung parlamentarischen Lebens in Oestreich äußerst schwierig ist. Nicht nur ist hier die Verwirrung in der Stellung der Parteien größer, als irgendwo, weil neben und zwischen den gewöhnlichen parlamentarischen Interessen,, die Svuderintcrcsscn der einzelnen Nationalitäten stehen, es tritt hinzu noch die Neuheit des constitntionellen Lebens- überhaupt, und die Unmöglichkeit, genau zu berechnen, welchen Einfluß die Regierung sich wird sichern können. Wenn wir es trotzdem versuchen, ein Bild von, der wuthmaßlichen Gestalt der Dinge unter dem Einfluß der Verfassung vom 4. März zu entwerfen, so geschieht dies nicht in der Hoffnung den Gegenstand zu erschöpfen, oder selbst nur etwas Neues von Bedeutung anszusprechen, sondern in der bescheidenen Erwartung durch eine übersichtliche Darlegung der Verhältnisse manch irrige oder sorglose Ansicht über die Zukunft zn berichtigen.
Die Versassungsurkunde ist offenbar ein Werk der Eile. Die Frage der Octroyirung, obwol zu wiederholten Malen im Rathe der Minister angeregt, war immer verschoben worden. Als aber der Entwurf der Verfassung vom cvnstitui- renden Reichstag beendigt war, nnd die sonst on c-tu-üllo behandelten Abgeordneten in ihren Parteiclnbs den Antrag in Erwägung zogen, ob man die Verfassung nicht in Bausch und Bogen annehmen und vom Kaiser Sanction uud Vertuudi- gnng verlangen sollte, da ließ sich die Sache nicht länger verschieben. Die Jn- . terpellationen konnte man am Ende noch ertragen, denn man beantwortete sie schlecht oder recht oder gar nicht, und ließ sich in seinem Handeln durch sie nicht