166
Preußische Briefe.
Siebzehnter Vrief.
Prospect auf die neuen Kammern.
Mit einer Consequenz, wie man sie nach den bisherigen Erscheinungen kaum hätte erwarten sollen, haben sich am 17. Juli die Demokraten der Wahlen enthalten. Die wenigen Ausnahmen sind auf das Endresultat ohne allen Einfluß. Auf der einen Seite wird nun darüber triumphirt, daß die Wahlen fast alle in couservativem Sinn ausgefallen sind, auf der andern hält man mit eben so großem Jubel den Gegnern das Verzeichniß der Nichtwählenden entgegen, und sucht nachzuweisen , daß sich bei weitem nicht die Hälfte der zur Wahl Berechtigte» an derselben betheiligt habe. Hier und dort bestreitet man einzelne Posten der Rechnung, aber bei dem Facit bleibt man stehen; was nun mit demselben weiter anzufangen sei, darüber machen sich unsere werthen Politiker keine Gedanken.
In der Politik ist nichts gefährlicher als Unklarheit. Nur aus diesem Grunde muß ich das Verfahren der Demokraten angreifen. Gegen die Rechtmäßigkeit desselben ist nichts einzuwenden. Denn der offenbare Nechtsbruch in der willkürlichen Abänderung des Wahlgesetzes wnrde um nichts kleiner durch die Versicheruug der Regierung, es sei eigentlich das alte, weil es auf Urwahlen bastre, und es seien nur einige Formalien anders geworden. Es war diese Versicherung vielmehr ein Hohn gegen den gesundeil Menschenverstand und gegen das Rechtsgefühl des Volkes, und für diejenigen, welche die preußische Verfassung vom 5. December für rechts giltig anerkannten, war der Schritt des Ministeriums eine schwere Rechtsverletzung, welche in gewöhnlichen Zeiten die Strafe des Hochverraths treffen müßte.
Aber hatten denn die Demokraten jene Verfassung für rechtsgiltig anerkannt? Im Gegentheil! Selbst nach dem Ausspruch der Kammer in der Adresse, durch den sie für diejenigen, welche sich gegen die einseitige Verleihung sträubten, die nachträglich Rechtsverbindlichkeit erhalten sollte, erklärten die Hauptsprecher der Opposition, daß sie sich in keiner Weise dnrch die Majorität gebunden fehlten. Schon damals hätten sie sich von den Wahlen ansgeschlvssen, wenn sie nicht den einen Theil der Verfassung, das Wahlgesetz, für rechtmäßig anerkannt hätten: nicht als ein Geschenk der Regierung, sondern als ein immanentes Recht des Volkes, zur Wahrheit geworden in der großen Revolution des 18. März. Den Demokraten gegenüber war also die Schuld der Regierung kleiner: sie hat die Ansicht derselben cicceptirt, daß man sich nicht im Zustaud des Rechts, sondern im Kriegs-