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Votum über die letzte deutsche Bewegung.
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Votum über die letzte deutsche Bewegung.

Von einem östreichischen Juristen").

Die Art nnd Weise, wie die neuesten Bewegungen in Deutschland behufs gewaltsamer Eiuführuug der Reichsverfassnng und insbesondere der Ausstand in Baden und in der Pfalz in conservativen Blättern besprochen werden, gibt zu einigen nicht eben erfreulichen Bemerkuugen Anlaß.

Ein anderes als eiu verdammendes Urtheil war von dieser Seite über solche Vorgänge natürlich nicht zu erwarten. Wer der Vereinbarungstheorie huldigt, und die Verfassung Deutschlands aus einem Vertrage zwischen dem Volke und den Fürsten hervorgehen sehen will, kann in dem von der Nationalversammlung einseitig beschlossenen Grundgesetze nicht mehr als den Vorschlag eines Contrahenten und in dem Versuche, den Regierungen mit den Waffen in der Hand die Zu­stimmung abznnöthigen, nur einen gegen den andern Compaciscenten gerichteten Zwang, also eine Rechtsverletzung erblicken. Wer ferner zwar die Nativnalver- sammlung als eine constituireude uud somit die von derselben beschlossene Ver­sassung als giltig anerkeuut, aber ihre wirkliche Einführung noch von friedlichen und gesetzlichen Mitteln erwartet, mnß ebenfalls einen bewaffneten Aufstaud zu diesem Ende, der als ultinm i-ttic» erst dann gerechtfertigt erschien, wenn alle andern gelindem Mittel bereits erschöpft wären, entschieden mißbilligen. Und zwar um so mehr, als ein solcher Aufstand, der doch, wie die Sachen stehen, nur sehr geringe Chancen des Erfolges hatte, andererseits zugleich der gesetzlichen Agitation für die Neichsvcrsassnng iu verschiedenen Beziehungen Eintrag thut. Denn der eutschiedeuere und ungestümere Theil des Volkes wird durch die Theil­nahme an demselben compromittirt und so außer Stand gesetzt, sich noch an dem gesetzlichen Kampfe wirksam zu betheiligeu, während die Zauderndcu und Aengst- lichern vor einer Bewegung zurückschrecken, die in letzter Konsequenz zu Aufruhr und Bürgerkrieg führe» kann. Und indem serner ein niedergeschlagener Aufstand den Negierungen zur Vcrhänguug vou Ausnahmsmaßregelu uud zur Suspension

*) Vergleiche die folgende Abhandlung-Das Wesen der Revolution." Grenzboten, m. 184S. 16