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Preußische Briefe : fünfzehnter Brief : vom Reich.
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Preußische Briefe.

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fünfzehnter Vrief.

Den 28. Mai.

Vom N e i ch.

Nachdem Preußen definitiv mit der Nationalversammlung gebrochen hatte, war der nächste, unvermeidliche Schritt die Lvssagnng von der Ccntralgewalt. Das eigenmächtige Verfahren in den sächsischen Wirren deutete schou darauf hin; bei Gelegenheit der dänischen Frage spricht das Organ des Ministeriums es offen aus. Die Reichsgewalt soll uicht mehr compctent sein, mit Dänemark über den Frieden oder auch nur über den Waffenstillstand zn unterhandeln; sie sei über­haupt nur denkbar im Verein mit der Nationalversammlung; nur durch die dieser Versammlung verantwortlichen Minister könne sie regieren, mit der Auflösung der­selben hörten daher anch ihre eigenen Funktionen auf.

Eine Dednction, deren rechtliche Basis sehr schwach ist. Die provisorische Centralgewalt sollte so lange bestehen, bis die Neichsversassnng eingeführt wäre. Das ist uicht geschehen, uud was die Verantwortlichkeit der Neichsministcr betrifft, so Keht dieselbe natürlich auf den neu zn berufenden Reichstag über. Sonst müßte ja bei jeder Parlamentsauflösung die Regierung ihre Thätigkeit einstellen.

Am schwierigsten aber wird es zn begründen sein, wie Preußen dazn kommen

die Unterhandluugen mit Dänemark und gar den definitiven Abschluß dersel­ben in seiue Haud zu nehmen. Es führt den Krieg doch nicht auf eigne Hand Und nicht allein, sondern cS führt ihn im Auftrage des Reichs und mit allen Miedern desselben gemeinsam. Wenn Preußen die Ehre hatte, den ruhmvollen Waffenstillstand vou Malmoe abzuschließen, so geschah das im speziellen Auftrage des Reichs. Gegenwärtig hat es aber keiue Vollmacht, und wenn es dennoch einen Separatfrieden abschließt, so sagt es sich damit nicht blos von der provisorischen ^entralgewalt los, sondern vom deutschen Bunde, dessen Fnnctionen auf vollkom­men legalem Wege an den Neichsvcrweser übertragen worden sind.

Freilich hat Preußen die Ncignng, uud hat sie auch ausgesprochen, selber ^e Ceutralgewalt zu bilden. Es stützt diese Neigung ans die Berufung des Kö­nigs von Preußen zur deutschen Kaiserwürde ans Grund der von dem Parlament

^"'izbotcn. II. 1849. 45