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Preußische Briefe.
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Sehen aber die Männer, denen die Leitung Preußens anvertraut ist, auS Trägheit und Unentschlossenst müssig zu, wie die Geschicke sich erfüllen; stellen ihnen die Volksvertreter nicht ein bestimmtes Prinzip, sondern nur kleinliche Mäckeleien entgegen dann haben wir uns in Preußens welthistorischem Beruf geirrt, dann gehe unter, was nicht werth ist zu existireu.

Bilder und Stimmen ans Oestreich.

Rlagen ans Wien.

Die Leipziger Buchhändler sollten unsrem Ministerium eine Dankadresse einsenden, einen größeren Liebesdienst konnte es ihnen nicht erweisen als mit dem neuen Gesetz gegen den Mißbrauch der Presse. Der Minister Bach, der ehemalige Democrat, meint, dieses Gesetz sei zum Schutze der Freiheit der Presse! Welchen Schutz aber die Presse genießt, beweist so eben, daß Der Ministercollege Bachs, der Redacteur Schwarzer vor's Kriegsgericht gezogen wnrdc, nnd sogar seine sämmtlichen Mitarbeiter und Korrespon­denten namhaft machen mußte, gegen die wahrscheinlich ebenfalls ein Standrechtsproceß eingeleitet wird. Wenn Pillersdvrf nicht zufällig Baron wäre, der Gouverneur Mel­den hätte ihn gewiß auch schon vor seinen Säbel schleppen lassen, denn Pillersdvrf schrieb sowohl in die ostdeutsche Post, wie in die allgemeine östreichische Zeitung Artikel, welche beide Organe bereits verboten wurden; ja man behauptet sogar, daß grade die Pillersdorf'schcn Aufsätze, als am tiefsten und kräftigsten eingehend in die Gebrechen der jetzigen Verwaltung, das Ministerium nnd die Militärgewalt am meisten verletzten, vielleicht hat man nur noch einige Scheu, den Premierminister PillerSdorf Nachts mit Soldaten aus dem Bette zu holen; das geschieht später auch; für jetzt schickt man um Mitternacht die Soldateska zu Knranda und Frankl; die Commissare dulden nicht, daß die Dienerschaft diese weckt, sondern stürzen mit Hast in die Schlafgemächer der Verheiratheten und zerren sie aus den Betten zn ihren Kästen und Schreibtischen, wo Alles durchstöbert ward. Von einem richterlichen Befehl, von An­gabe eines Grundes, ist natürlich keine Rede. Melden scheert sich weder ums Mini­sterium noch um dessen Reichsverfassung. Die Soldaten hatten aber doch einen Befehl in der Hand. Er soll gelautet haben: falls Etwas zum Aufruhr Anregendes (?!) oder Hvchverräthcrisches (??) gefunden würde, die Jncnlpirten sogleich zn arretiren nnd vor's Kriegsgericht zu stellen." Wie unschuldig müssen die Papiere gewesen sein, daß ein