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entstanden seien. Er bejahte dieselbe ohne Weiteres nnd erklärte, „kein vernünftiger Rechtsgelehrter könne darüber heute zn Tage noch den leisesten Zweifel hegen." Die Machtvollkommenheit, die er sich nnd seinen Kollegen dabei vindicirte, war eine ziemlich ausgedehnte. Jedermann weiß, daß dasselbe Thema früher von preußischen Juristen eifrig discutirt ward und die liberalen unter ihnen sich darüber vereinigten, das Gesetz über Einführung von Proviuzialständcn garantire uns bereits eine Art von Verfassung, und der Richter sei demnach verpflichtet, darans zu achten, ob die betreffenden Verordnungen in vorgeschriebener Weise den Landständen zur Begutachtung vorgelegt wären. Hören wir nun den Temme von 46! Allerdings, im Principe erkennt er dies an, aber „im absoluten Staate ruht auch die legislative Gewalt unbeschränkt im Staatsoberhaupte. Der Regent, so wie die Gesetze allein aus seinem Willen hervorgehen, kann sie auch allein aus diesem wieder aufheben. Anch das Gesetz vom 5. Jnni 1823 ist eben nur ein Gesetz." Das ist denn doch eine Philosophie, die wenigstens nicht nach Radicalismus schmeckt. „Indessen," fährt der freundliche Mentor fort, um den trauernden Telemach über den völligen Umsturz der eben aufgestellten Maxime zn trösten, „indessen ist an die Stelle einer geschriebenen und garcmtirten Verfassung bei uns das Band eines unerschütterliche» Vertrauens zwischen dem Regenten und dem Volke getreten." Nun, wir sind billig eben so erfreut als verwundert, Herrn Temme hier auf dem Boden „eines unerschütterlichen Vertrauens" zu finden.
Wenn wir in der eben citirten Stelle einen Passus ans den vormaligen Thronreden und Cabinetsordres zu hören glauben, so sehen wir Eichhorn ivclivivus vor und in dein Kapitel über die Ehe. Hier wird tief beklagt, daß „die evangelische Kirche den sakramentalischeu Charakter der Ehe aufgegeben, indem diese dadurch als religiöse Institution vielfach blosgestellt sei. Um den Begriff derselben richtig aufzufassen, müsse man von ihrer Heiligkeit ausgehen." Ja, in wahrhaft aute- dilnvianischem und völlig contrerevolutivnärem Entsetzen fügt der Ehrenmann in einer Anmerkung noch hinzu: „In neuerer Zeit sucht sich sogar der Vorschlag eiuer bloßen Civilehe geltend zu machen!"
Solches war der Temme von 1846, zwei Jahre vor der glorreichen Revolution!!
Kleine Briefe der Grenzboten. I.
Än -ö. Ä. Oppermmm in -öoya.
Ihr vortreffliches Werk „Hannvversche Zustände seit dem 24. Febrnar- l-848" (Bremen, Heyse) veranlaßt uns, geehrter Herr, zu einigen Bemerkungen. Einer Empfehlung bedarf dasselbe nicht. Sie gehen zwar in Ihrer Darstellung, wie Innig, von einem bestimmten Parteistandpunkte aus; aber sie werden jedem andern Standpunkt gerecht. ES würde für unsere Selbsttenntniß nur förderlich sein, wenn uns eine