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Naturrecht und Volksrecht.
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Staatsgewalt zwischen Fürst und Volk festzustellen. Diese Arbeit wird zu einem gedeihlichen Ziele führen. Wir werden nnS durch unser Urrecht aus die Republik nicht stören lassen, die Säulen deS eonstitntionellen Königthums aufzurichten. Es lebt die NechtSüberzeugung im preußischen Volke, daß es gut ist, eine Spitze des Staats zu haben, an die sich lein noch so großer Ehrgeiz hinauwagt; daß es gut ist, einen mächtigen Damm zu besitzen, au dem sich augeublickliche Leidenschaften des Tages brechen. Wer diese Ansicht nicht theilt, gegen den läßt sich Nichts sagen, so lange es eben nur Ansicht bleibt. Aber derjenige ist ein Frevler oder ein blödsinniger Thor, der bei Begründung der Staatsform seinen Gelüsten folgt, und nicht darauf achtet, was die Herze» seiner Mitbürger belebt. Der Hälfte unserer Staatsbürger ist bis jetzt der Staat fast nur durch Unteroffiziere, GcnSd'armen und Exccutorcn nahe getreten. Aber dennoch haben sie eine Staats­anschauung! Sie haben den Staat nicht in der Idee ergriffen, aber sie haben ihn in einem Bilde in ihre Brust aufgenommen, in einem Bilde, das in fast über­irdischem Glänze zu ihucu strahlt; sie kennen Alle einen mächtigen Lenchtthnrm, ans den ihre Angen in Angst uud Noth sich richten. Sie würden keinen Staat mehr kennen, wenn man ihnen dieses Bild des Staats nehmen würde! Der Staat würde für sie mit Nacht bedeckt sein, wenn der Leuchtthurm ihnen kein Licht mehr darauf würfe! Und in dieser Nacht würden wir Alle zu Grunde gehen.

Die Revolntionsknche in Wien.

(Von einem Wiener.)

I.

Fürst Windischgrätz hatte in den Pfingsttagen eineweitverzweigte Verschwö­rung" entdeckt. Die Untersnchnngsacten hierüber sind noch nicht veröffentlicht, die Steckbriefe, welche auf die czechischenHanpträdelsführer" lauteten, wurden wegenMangel an Beweis" im vergangenen Monate amtlich widerrufen. Nun haben aber die Octoberereignisse in Wien eine gleicheweitverzweigte Verschwö­rung" nnter den Deutschen und Magyaren vermuthen lassen und die bewaffnete Restauration, welche in diesem Augenblicke iu Oestreich thätig ist, betrachtet alle seit deu Märztagcn ausgcbrochenen Revolutionen als eine Kette von Verschwö­rungen, Landesverrath und offenen Anfrnhr bezweckend. Hierdurch glaubt sie ihr staud- und kriegsrechtliches Verfahren nach den Paragraphen des peinlichen Straf­gesetzbuches v. I. 1762 gerechtfertigt.

Man würde von den Heroen der alten Cabinets- uud Militärschulen zu viel fordern, wenn man von ihnen eine klare Einsicht in die nothwendige Entwickelung der politischen Ereignisse, durch welche Oestreich in unsern Tagen erschüttert wurde,