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Das Ministerium Brandenburg.
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die flegreiche das zweischneidige Schwert des formalen Rechtes gegen ihre Gegner wendet, so ist das keine Gerechtigkeit, sondern Rache.

In solchen Zeiten thut Amnestie noth nicht Gnade, denn die setzt ein Ur­theil voraus sondern die Anerkennung, daß sich in jener Verwirrung das Recht vom Unrecht nicht mehr unterscheiden läßt.

Nnr leidenschaftliche Verblendung kann verkennen, daß hier ein solcher Fall vorliegt. In jener Erklärung der obersten Gerichtshöfe liegt zunächst keine Rechts­verletzung denn wer sollte sie hindern, ihre Meinung auszusprechen? aber eine politische Unschicklichkeit, die wenigstens den Verdacht des ServilismuS auf sich zieht. Uuter diesen Umständen wäre es der höchste Grad der Verwirrung, wenn die Regierung irgend welche Rücksicht auf derartige Meinungsäußerungen nähme.

Vor Allem aber soll die conservative Presse, die in neuester Zeit in unerwar­teter Fülle sich aufgethan hat, und die wir im Uebrigen nur freudig begrüßen, sich hüten, aus Abneigung gegen den Wahnsinn des Radikalismus sich geradezu servil zu gebärde». Sie erstirbt schon gar zu sehr in alleruntcrthänigster Devotion vor der flegreichen Majestät, vielleicht so eifriger, um frühere Sünden vergessen zu machen. Mit Knechten kann man wohl zur Noth das marodirende Gesindel ans- einaudertreibeu, aber kein freies Familienleben gründen. -j- -j-.

Naturrecht und Volksrecht ).

Bei der Reorganisation unsers Staatslcbens werden die Urrechte oder ange- bornen oder allgemeinen Menschenrechte, wie man sie nennt, eine gar wichtige Rolle spielen. Es sind das die Rechte, die alle Dichter verherrlicht haben, und die man noch jetzt in Zeitungen mancherlei Art tagtäglich ausposaunen hört.

Das deutsche Volk will bei dem konstitutionellen Fürstenthum verbleiben. Es hat seinen Willen dahin ausgesprochen. Allein das hindert nicht, daß der deutsche Dichter Her weg h mit einer Schaar von 2000 Mann ans Frankreich zieht, und ihm wider seinen Willen die Wohlthat der Republik aufnöthigen will.

Was berechtigt ihn zn diesem Zuge? Es ist ein Urrecht, nichts Höheres, keine Fürstengewalt über sich zu haben, es ist ein Urrecht in der Republik zu leben. Und wenn die Mehrzahl so thöricht ist, den Genuß dieses Urrechts nicht zn wollen, so muß er ihr gewaltsam, wie eine bittere aber heilsame Arzenei einem störrischen Knaben beigebracht werden. Und eine andere Schaar Deutscher zieht

-) Vortrag, gehalten im Gewerbeverein zu Danzig, von Henning, Kammergtricht«- Assessor. (Im Auszug mitgetheilt.)