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Votum in Sachen des Geh. Obertribunals und der Oberlandesgerichte zu Münster, Ratibor und Bromberg wider die Herren Waldeck, v. Kirchmann, Temme und Gierke.
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Wort mitreden werden, und ihr fühlt euch verletzt, mit Schmach bedeckt, wenn sie den Beruf, dem sie ihr Leben gewidmet haben, unter euch ausüben wollen!

Ein Gutes hat dieser unselige Streit. Es gab noch viele große Kreise in der Nation, welche von der Nothwendigkeit der Einführung der Geschworenen keine Ahnung hatten. Die vier Gerichtshöfe haben zn guter Letzt durch die Art, wie sie die bürgerliche und politische Ehre ihrer Kollegen angegriffen haben, sich wenigstens das Verdienst erworben, den praktischen Beweis zu liefern, daß es gut ist, daß bald die ganze Gesellschaft durch einen, stets sich erneuernden Aus­schuß, in welchem die verschiedenartigsten Ansichten vertreten sein werden, (und das sind die Geschworenen) den wichtigsten Theil der Strafrechtspflcge in ihre Hände nehmen wird, daß es gut ist, daß das Aburtheilen über die höchsten und wich­tigsten Güter eiuem beschränkten, durch seine stete unausgesetzte Beschäftigung mit der Nachtseite des Lebens zu einer freien und allseitigen Beurtheilung menschlicher Verhältnisse gerade uicht vorzugsweise befähigten Stande nicht lange mehr über» lassen bleiben wird.

Das Ministerium Brandenburg.

Das vorstehende Votum, welches uns von einem preußischen Juristen einge­sandt ist und dem wir in seinen Schlußfolgerungen beitreten, veranlaßt uns in Beziehnng auf seine Motive zu einigen Bemerkungen, die wir an die Richtung anknüpfen, welche das Restaurationsministerium Brandenburg - Manteussel in der letzten Zeit eingeschlagen zu haben scheint. Jene Maßregeln gegen richterliche Beamte wegen ihrer politischeu Thätigkeit stehn keineswegs vereinzelt da, und je mehr wir iu der ueuen Regierung eine Wiederkehr der Ordnung und des politi­schen Verstandes, der in dem Schwindel der letzten Monate verloren gegangen schien, begrüßten, um so ernstlicher müssen wir es warnen, wenn wir es auf einem bedenklichen Weg sich verlieren sehn, der nicht nur ihm selber, sondern auch dem Staat Gefahr bereiten kann.

Wenn man den Umschwung der politischen Gesinnung seit der Octroyirung der neuen Verfassung ins Auge saßt, so begreift man leicht, wie die Staatsre­gierung, die vor wenigen Wochen als die leibhaftige Jncarnation des bösen Gei­stes des Absolutismus vou allen Seiten angefochten wurde, und die nun plötzlich als die Wiederherstellen» des Staats zum Theil eben dort gefeiert wird, wo man sie früher des Hochverraths anklagen wollte, wie sie im stolzen Gefühl der eignen Willenskrast und der Unselbständigkeit des früher abgöttisch verehrtenVolks"