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Aus Kremsier.
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Aus Krems» er.

Unsere Weihnachten haben nicht jene Bcscheening gebracht, welche vvn vielen Seiten erwartet wnrde: eine octroyirte Verfassung. Der Reichstag wurde bis zum 2. Januar vertagt und somit der Hoffnung Raum gegeben, daß ihm die Ausarbei­tung der Verfassung überlassen bleiben werde. Ucberdies hat Herr Schuselka den nai­ven Antrag gestellt, daß die Verfassung definitiv bis zum 15. März pnblicirt werden könne. Und der Reichstag hat diesen Antrag einhellig genehmigt. Sollte er sich ein Dementi geben, so wird dies weniger von seiner Thätigkeit als von dem Zusammen­treffen der politischen Verhältnisse und von dem guten Willen der Regierung abhän­gen. Indessen hat die Lesung der Grundrechte in ihrer nach dem Oktober rcvidirten Fassung stattgesunden. Das Land wird in einigen Veränderungen derselben die wal­tende Hand der jetzigen Machthaber erkennen, obwohl der Geist und die innere Bedeu­tung der 29 Paragraphe, in welcher die östreichische Nation ihre Rechte garantirt erhalten soll, wesentlich die Fordernngen der Nationalfödcration nnd Provinzialselbst- ständigkeit enthalten. Wird dieser Entwurf die dritte Lesung im constitutionellcn Reichstage erleben und mit einigen liberalen Minoritätsvoten angenommen, so können die östreichischen Völker mit ihrer iim^i,» clrurtit sehr zufrieden sein. ES fragt sich aber nur, ob dem Reichstage die unbedingte Annahme dieses Entwurfes als Neichs- gesetz > gegönnt werden wird, d. h. ob die Regierung, wie es ihre offiziellen Blätter andeuten, nicht rascher mit der Pnblizirung einer Verfassung hervortreten wird, als eS selbst der auf Antrag Schusclkas gefaßte Beschluß des Reichstages in Aussicht stellt. Das Bedürfniß eines geregelten Rcchtsznstandes nach constitntionellen Grundsätzen macht sich bei der fortherrschenden Willkür der Militärregierung und der sactischen Ab­hängigkeit des verantwortlichen Cabinets von den Windischgrätz'schcn Vollmachten täg­lich fühlbarer. Der Reichstag ist der unmittelbaren Theilnahme des Volkes entrückt nnd die reaktionäre Schmachlitcratur so wie die ministerielle Presse tragen jede nach ihrer Art dazu bei, das Ansehen der Volksvertreter in den Augen aller Parteien zu untergraben. Seitdem die kühnen Interpellationen nnd das Eingreifen in die Ver­waltungsfragen von dem Reichstage in bescheidener Ehrfurcht vor dem peinlichen The­resianischen Strafcodex und den glänzenden Säbelklingen der Offiziere aufgegeben sind, hat auch das Interesse an dessen Verhandlungen selbst vvn Seite aller jener neuge- bornen Politiker nachgelassen, welche sich gerne an dem Tonrnierc zwischen Ministern und Devutirten ergötzten, oder durch die Anfragen ihrer Vertrauensmänner die täg­lichen Bedürfnisse ihrer Gemeinde oder Familienangelegenheiten erledigt sehen wollten. Der Reichstag wird nach der neulichen Erklärung des jungen Kaisers nnr mehr als eine Regierungscommisston betrachtet, welcher die Ausarbeitung einer Verfassung aufge­tragen ist. Von derPrüfung" des verantwortlichen Raths der Krone wird es ab­hängen, ob und in welcher Form dieses Elaborats angenommen werden wird. Und der Reichstag scheint seine jetzige Stellung als k. k. Collegialgremium auch recht wohl zu begreifen und wird sich kaum erlauben, freisinniger zu denken und zu referiren, als tS im Sinne des jetzigen Cabinets liegt. Das Anslösungspatent, welches nebst