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vinz zu bleiben, wenn auch unter aufgeklärtem Joscphinischen Absolutismus, dazu würde keine Macht der Erde die Lombardei zwingen können.
Dieser Föderativstaat Oestreich konnte mit dem Föderativstaat Deutschland in einer innig freundschaftlichen Verbindung bleiben; er konnte ihm aber nicht einverleibt werden. Die Erblande mit dem Kaiser können nicht zwei verschiedenen Staaten angehören. Das ist eine Wahrheit, die zuerst vom Freiherrn v. Pillersdorf in dem bekannten Artikel der Wiener Zeitung ausgesprochen wurde (er sagte: Weuu Oestreich nur unter der Bedingung den nenen Bundcsstaat betreten kann, daß es seine volle Souveränität aufgibt, so fiudet cS sich nicht in der Lage dazu), die damals sehr heftig angefochten wurde, die seitdem von den Grenzboten in einer Reihe von Artikeln vertreten ist, und die sich seit den neuen Ereignissen in Ungarn immer mehr zu realiflren beginnt.
Die Sache liegt also so.
Will Oestreich kraft seines alten Rechts die Lombardei behaupten, so möge es dieses Recht und seine Folgen mit den Waffen verfechten; Deutschland wird in einem dann daraus entstehenden Kriege nicht weiter intcrvcnircn können, als es sein eignes Interesse erfordert. Freilich wird man dann Oestreich anch nicht zumuthen können, seinerseits an den deutschen Kriegen, z. B. dem dänischen Theil zu nehmen.
Will aber Oestreich der That, nicht blos dem Namen nach in Deutschland aufgehn, so muß es die Entscheidung der italienischen Frage lediglich dem Reich überlassen und dieses wird lediglich nach seinem eignen Interesse entscheiden, ohne Rücksicht auf den Wunsch Oestreichs, eine reiche Provinz mehr zu besitzen.
Nach unserer Ansicht hat Oestreich das Recht, sich für die eine oder die andere Anficht zu entscheiden. Möge Oestreich bald einen Entschluß fassen! Je länger es zaudert, je unlöslicher wird die Verwirrung in Frankfurt, wie in Wien oder Pesth. Eine großherzige, cvnscquent durchgeführte Entscheidung — und die Verwirrung ist gelöst!
Es wäre besser für Oestreich wie für Deutschland gewesen, wenn es vor dem Zusammentritt der Frankfurter Versammlung sich diese Frage ernsthaft vorgelegt hätte. Pillersdorf hatte den Willen, aber nicht die Festigkeit des Entschlusses.
L»s Serlm.
Das Ministerium Anerswäld ist dahin gegangen, von wo es gekommen, das Ministerium der That, wie es sich nannte, hat keine Spur seiner Wirksamkeit hinterlassen. Im Lande hat es niemals das Zntranen zu erlangen gewußt, das man dem Ministerium des Uebergangs unter dem redlicheu Camvhauscn gerne entgegenbrachte. Während es sich jedes dem Zeitgeist angemessene Gesetz erst nach heftigem Kampfe abzwingen ließ, der liberalen Partei jeden Fußbreit Boden streitig machte, wie bei der Habeascorpusacte, häufte es im Stillen, ohne die Kammer zu fragen, in Soldaten- und Constablermassen die Mittel znr Contrerevolution (?) an. Nicht etwa, um diese wirklich zu versuchen, sondern aus bloßer Taktlosigkeit: im Volke sich ciue Stütze zu schaffen, verstanden die Herren nicht. Nicht Böswilligkeit, sondern Mangel an moralischem Muthe war der Quell aller Mißgriffe dieses Cabincts. Auerswald dachte gewiß nicht daran, die Versammlung mit Geringschätzung zu behandeln, als er einen Beschluß von ihr wochenlang sä ucta legte, er hatte nur nicht die Festigkeit gehabt, ihr zu rechten Zeit entgegenzutreten, daher alle die Übeln Folgen. Das Ministerium beobachtete überall, dem Hofe,