Gin Plagiat
und ein schriftstellerisches Gutachten.
Die Thatsache ist folgende:
Im Herbste I84K erschien (bei F. L. Herbig in Leipzig) Belgien seit seiner Revolution von Jguaz Kuranda. Das Verdienst, welches der Verfasser für dieses Buch in Anspruch nehmen darf, ist, daß es das erste - nicht blos in Deutschland — war, welches eine Gesammtschilderung der politischen, socialen, literarischen und artistischen Verhältnisse lieferte, das Resultat vielfacher Studien, Beobachtungen uud näheren Umgangs mit den hervorragendsten Männern dieses Landes, in welchem der Verfasser mehrere Jahre gewohnt hat.
Im Herbste 1847 erschien Vlämisch - B elgien von Gustav Höften. 2 Bde. (Bremen bei Schlodtmann). Wie verhält sich dieses Buch zu dem vorhergehenden?
Um auf diese Frage gerecht und unparteiisch antworten zu können, und um nicht dem Publikum gegenüber den Anschein persönlicher Leidenschaftlichkeit aus sich zu laden, hat der Redacteur dieser Blätter die beiden Werke der Begutachtung von drei sachverständigen Schriftstellern, den H. H. Pros. Carl Biedermann und Dr. Dr. Heinrich Laube und Heinrich Wuttte, unterlegt, und läßt hierbei ihren Ausspruch folgen:
Gutachten.
An den Redacteur der Greuzboten.
Leipzig, den 2«. D«c-i»t-r
„Sie haben mich zu einer vergleichenden Lectüre Ihres Buchs: ,, Belgien seit seiner Revolution," und des so eben erschienenen vonHöfken, betitelt: „Blämisch-Belgien," aufgefordert, um von mir eine Erklärung darüber zu hören, ob, wie Sie behaupten, der Verfasser des letztgenannten Werkes durch Plagiate an dem Ihrigen sich einer Unehrenhaftigkeit gegen Sie, den er ausgebeutet, ohne ihn zu nennen, und einer Unredlichkeit gegen das Publikum, dem er theilivcise bereits Gedrucktes als von ihm selbstständig Verfaßtes verkauft, schuldig gemacht habe.