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Ein preußisch-deutsches Kaiserthum.
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sich an dem letzter» Umstand genügen zu lassen. Aber der Plan der deutschen Zeitung erweckt noch ein Hanptbcdenken durch das zweifelhafte Loos, welches er Preußen zutheilt. Die preußische Centralisation soll aufgelöst werden. Dafür bedanken wir uns in Deutschlands und Preußens Namen.

Man spricht jetzt so viel von Selbstregiernng und ihrem Todfeind, der Cen­tralisation. Aber alle Centralisation läßt sich nicht in Selfgonvernement auflösen, das gibt ein infusorisches Leben. Es ist wohl richtig, daß der einzelne Theil als ein untergeordnetes System des Ganzen in seiner Bestimmtheit selbst thätig sein soll, aber die Unterordnung, die Bestimmtheit dnrch das Ganze darf nicht verwischt werden, sonst sind wir aus dem schönsten Weg zum Chaos. Die Unter­suchung , für welche Funktionen des deutschen Staatslebens die Centralisation auf­gehoben und für welche sie beibehalten und eingeführt werden muß, wollen wir ans ein anderes Mal versparen. Aber vorläufig'behaupten wir, daß die preußi­sche Staatseinheit auflösen einen Schritt zurück thun und außerdem eine gefähr­liche Thorheit begehen hieße. Darin hat die Deutsche Zeitung recht: Zwei Par­lamente können in einem Staate nicht neben einander bestehen und die Kammern des ganzen preußischen Staats werden immer ein Parlament und nicht bloße Provinzialstände sein. Daher muß entweder bei einer losen Form des Bnndes- staates die Reichskammer nur ein Ausschuß ans den Einzelkammern sein oder es darf bei einer Form, die mehr oder minder dem Einheitsstaat sich nähert, keine Kammern sür den jetzigen preußischen Staat geben. Aber die Einheit der preu­ßischen Verwaltung darf nicht aufgehoben werden, und weil znr Totalität einer Verwaltung nach unsern politischen Sitten ein ständisches Organ gehört, so muß aus den preußischen Provinzialständen im Fall das preußische Kaiscrthum zu Stande käme ein Ausschuß als ständische Einheit der preußischen Centralver- waltuug in Berlin periodisch zur Seite stehen. Die Aufgabe des Ausschusses wäre l) die Vvtirung des preußischen Bndgets, 2) die organisirende Gesetzgebung in Sachen der einheimischen Verwaltung, 3) die parlamentarische Controle dieser Verwaltung. r.

Leipziger Reminiscenzen.

So viel ihr die Köpfe schütteln mögt und so fabelhaft es klingt, es ist doch wahr: es hat ei»mal eine Zeit gegeben, auch in Leipzig, wo die Märzveilchen noch nicht blühten, die rothen Märzveilchen mit schwarzgelben Rändern. Wie sollte unsere junge Generation aber noch Erinnerung haben an eine Zeit, die durch mehr als ein Menschenalter von uns getrennt ist. Die patriarchalische Zeit der goldnen Unschuld, wo censirt wurde, wo die Buchhändler große Werke verlegten, und die Course unr um ein Weniges au der Börsenscala auf und abstiegen! Da­mals war Leipzig der vorzugsweise liberale Ort; von Wien und von Berlin flüch­tete man in das bescheidene Asyl, uud so mancher weltbewegende Gedanke, den Lischke und Sedlnitzki ohne Weiteres der Vernichtung preisgegeben hätten, wurde durch Marbach's Milde den Nachkommen erhalten, wenn er auch in vielen Fäl­len bestimmt war, als Härings - Enveloppe eines unrühmlichen Todes zu sterben. Mich hat Marbach nur damit geärgert, daß er mir unverdrossen das Gespenst des Bundestages ausstrich. Ich war nnermüdlich in immer nenen Wendungen

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