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Der Ministerwechsel in Frankfurt : vom Reich.
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Nennung der Gesandten u. dgl. gehört besorgt der Buudesdirector, der König von Preußen; seine Beamten sind dem ans den Abgeordneten der Einzelstaaten zusammengesetzten Reichsparlament verantwortlich. Im Uebrigen bleibt die Auto­nomie der einzelnen Staaten und ihrer Stände unangetastet; ihre Interessen ver­treten sie bei der Centralgewalt durch ständige Gesandsch asten. Mit Oestreich wird ein völkerrechtliches Schutz- und Trutzbündniß geschlossen.

Will man über dieses Provisoriuni, dessen weitere Entwickelung der Zeit an­heimzugeben wäre, Hinansgehen so suche man einen großen Krieg. Die Ein» heit würde daraus hervorgehen, freilich anders, als uusere Phantasten es sich vorstellen. Die Cultur würde darüber auf Jahre suspendirt bleiben, das fieber­hafte Zucken der neuen Geburt eine halbe Generation aufreiben. Eine Aussicht, vor der zwar nicht unsere Winkelpolitiker, wohl aber die große Mehrheit der Na­tion zurückschrecken möchte, denen der phaötonische Flug unserer xr-mäo pvlitiijue: I^iitt, nnio et xervitt civitns nicht recht einleuchten will. -Z-^.

Offene Briefe.

IX.

An den Ncichstagsabgeordnrten Palacky in Kremjler.

Hochgeehrter Herr! ^- D---mb«.

Ich richte dieses Schreiben an Sie, weil Sie der erste waren, der in der Absenkung östreichischer Abgeordneten nach Frankfurt die Gefahr einer Auflösung der östreichischen Monarchie erkannte, und weil die Situation, in welcher sich im Augenblick Oestreich dem neu zu organifirenden Deutschland gegenüber befindet, eine zweite Auflage jenes Märzficbers ist. Die Gefahr der Verhältnisse ruht jetzt wie damals lediglich in der absichtlichen Unklarheit, die man darüber verbreitet. Sollten Sie von Zeit zu Zeit den Grenzboten Ihre Aufmerksamkeit geschenkt ha­ben, so werden Sie gefunden haben, daß uns wenigstens ein scheues Vertuschen der Gegensätze nicht vorzuwerfen ist. Auch diesmal will ich mich bemühen, was zu sagen ist, unumwunden auszusprechen.

Es handelt sich nämlich um folgende Frage. Welches Interesse hat Oestreich, in die politische Entwickelung Deutschlands fördernd oder hemmend einzugreifen?

Stände die Sache noch so einfach, wie es nach der Abstimmung über tz§. 2 und 3 der Verfassung in der Panlskirche den Anschein hatte, daß nämlich nur diejenigen Provinzen, welche mit einem andern Staat in keiner andern als (höch­stens) einer Personal-Union verbunden wären, zum deutschen Reich gezählt werden dürften, so wäre die Sache seit der Unterdrückung der Octoberrevolution bere its