Zwei französische Gesetze.
Der vielgepriesene französische Codex enthält zwei Gesetze, von denen das eine barbarischer, das andere wilder Natur ist. Die Unanflvslichkcit der Ehe ist ein Ueberbleibsel der Barbarei des Mittelalters, das Verbot, die Vaterschaft natürlicher Kinder nachzusuchen, ein Resultat der verwilderten Civilisation. Nur die ultramontanen Gelüste einer, von der „heiligen Allianz" gemachten Restauration, haben die Wiedereinführung des ersteren dieser Gesetze möglich gemacht; das letztere hat der frivole, oft an Wildheit streifende Leichtsinn der französischen Nation zu Stande gebracht. In Frankreich hat dieses Gesetz eine ganz besondere Bedeutung, die ich zur Charakteristik der französischen Einzelnaturen (am Felsen der Nationalität wetzen sieb die einzelnen Scharten in der Regel aus,) hier näher entwickeln will. Bekanntlich gestattet das Gesetz der Unanflöslichkeit der Ehe die sogenannte Scheidung „von Tisch und Bett," welche die Uusittlichkeit des Verhältnisses natürlich nur noch steigert: „der Mann geht rechts, die Frau links" und hat eine oder die andere Partei Vermögen, so muß sie einen Theil davon zu einer Pension hergeben, die gleichsam die Kosten des Rechts - oder Linksgeheus bestreitet. Es soll kein bloßer Witz sein, wenn ich sage, daß der Franzose das ganze Leben nach Rente», geistigen und materiellen, berechnet; es ist dies ganz einfach ein Resultat seiner ans Positivität uud Genußsucht gebauten Natur. Der Franzose arbeitet während der einen Hälfte seines Lebens mit bewundernswerther Energie, um die Früchte seiner Arbeit während der andern Hälfte sorgenfrei verzehren zu können. Am reellsten tritt ihm bei dieser Geistesbeschaffenheit das Ziel seiner Wünsche natürlich entgegen, wenn er noch in der Blüthe des Lebens die erwünschte Rente im angenehmen Schooße der Ehe findet. Hiermit steht »ollkommen im Einklänge, daß in Frankreich mehr, als in irgend einem andern Lande, das Vermögen von der Frauenseite in die Familie kommt, und die Fälle, m denen reiche Männer arme Frauen heirathcn, seltener als überall sind. Trägt nun die Frau die Striemen des Schmerzes über die Untreue ihres Mannes im Herzen, oder die der Schläge des Schlemmers und Trunkenboldes ans dem Rücken und ist es ihr nach einem kostspieligen Prozesse, dessen Kosten natürlich sie getragen hat, gelungen, die erwünschte Scheidung „von Tisch und Bett" zu Stande
«renzbottn. tt. ,«4«.