Die neuen deutschen Regierungen nnd die Revolution.
In einer der letzten Sitzungen der preußischen Constituante wnrde der Ministerpräsident, wenn auch nnr indirect, darüber interpcllirt, ob er die Revolution (natürlich die vom l!>. März) anerkenne oder nicht. Er antwortete darauf, die Ereignisse jener Tage seien ein lmt .-rocmnpli, dem man sich nicht entziehen könne; aber die Regierung sei in keiner Weise gemeint, es so anfznfassen, als ob n»n jede Brücke zur Vergangenheit — zum Rcchtsboden, wie der technische Ausdruck lautet — abgebrochen sei; im Gegentheil habe sie es für ihre Pflicht gehalten, wenigstens durch rechtliche Formen den Uebergang in die neue Staatsverfassung, der ans unregelmäßige Weise geschcben sei, gleichsam nachträglich zu legalisiren. Zu diesem Zweck habe sie, im Auftrage der Krone nnd mit dem verfassungsmäßigen Beirath des vereinigten Landtags, ein gesetzliches Organ crcirt, in welchem der Volkswille sich geltend machen und im Verein mit der Krone die neue Staatsform Preußens bestimmen könne. > .
Wir können von der einen Seite mit dieser Erklärung vollkommen zufriedcu sein. Es mußte den Radikalen, namentlich den gnten Berlinern, nnnmwnnden erklärt werden, daß der preußische Staat trotz der furchtbaren Stürme, die ihn erschüttert, noch bestehe, daß der Heroismus der Barrikadenmänner das „Volk" noch nicht berechtige, nach augenblicklichem Gutdünken über politische Fragen von der höchsten Wichtigkeit zu verfügen, daß manch' braver CommiS, wenn er auch auf dem Transport nach Spandau von den pommerschen Gardisten geprügelt worden, darum noch nicht befähigt sei, das Ruder des Staats in seine Hände zu nehmen. Mau kann ein Märtyrer sein für die gute Sache der Freiheit und darum doch die Fähigkeit nicht besitzen, sie in einem politischen Organismus zn realisireu. Allein jene Erklärung befriedigt doch nnr halb. Sie wendet sich nur gegen die abstracten Emeutiers nnd vergißt die Reaction. Sie hebt nur die formale Seite der Revolution, ihre Rechtlosigkeit, hervor nnd vergißt den wesentlichen Inhalt derselben, der ihr eine rechtliche Begründung gibt.
Denn der Zustand, der dnrch die Barrikaden aufgehoben wurde, war ein Zustand des Unrechts. Es war das System der sinnlosen Willkür, welches sich gegen den conservativen Widerstand der Stände, der Gerichte, eines Theils der