Die neue Stellung der Presse.
„Wir wollen den Herren Literaten Preßfteiheit geben, aber wir wollen den Galgen daneben aufrichten!" rief Herr v. Thadden-Triglaff, der Ritter der pom- merschen La Mancha, auf dein vereinigten preußischen Landtage aus. „Wir wol-- len Aufhebung der Censur, aber aus verschiedenen Gründen!" erklärte die zweite Cnrie derselben Versammlung. Die einen fanden nämlich, daß die Presse zu we- nig Freiheit habe, die andern, daß die „wenigen Schreier, welche das gute Volk verführen," unter dem väterlichen Schntz der Censur mit zügelloser Frechheit ihren Hochverrätherischen Gelüsten nachgehen dürsten. Man sieht also, daß „Preßfteiheit" eine verschiedene Bedeutung hat, daß man diesen Namen als Waffe sowohl für als gegen die wirkliche Freiheit der Presse zu wenden weiß. Gleichzeitig cir- culirte ein Entwurf des neuen Preßgesetzes, den man allgemein dem deutschen Bundestag oder wenigstens den Vertretern Preußens auf demselben zuschrieb. Darin hieß es 8. 1 ungefähr so: „Die Präventivmaßregeln gegen die Presse sind aufgehoben." K. 2. „24 Stunden vor dem Ausgeben der Schriften müssen dieselben der Polizei vorgelegt werden, welche sie mit Beschlag belegen kann bis zum Ausspruch des Gerichts." tz. Z. „Das Gericht hat die Verpflichtung, alle Schriften, die irgendwie Anstoß erregen können, zu verbieten nnd zn vernichten." H. 4. „Außerdem werdeu die Verfasser, Verleger, Drucker, Setzer und Correctoren solcher verbotenen Schriften bestraft." §. 5. „Auch wenn das Gericht sie freigibt, hat doch ein von dem Bundestag eingesetztes Polizeiamt das Recht, sie ans Gründen der höhcrn Wohlfahrt zu vernichten."
Hansemann hatte vollkommen Recht, wenn er meinte, die Literaten würden auf den Knieen um Wiedereinführung der Censur bitten, wenn ihnen eine derartige Preßfreiheit gewährt wäre.
Bisher antworteten die deutschen Regierungen ihren Ständen, wenn sie Preßfteiheit verlangten, sie könnten es nicht gewähren, der Bundestag erlaube es nicht. Nun hat der Bundestag eine osficielle Erklärung abgegeben, er erlaube den einzelnen Regierungen, ihre Preßangelegenheiten selbstständig zn ordnen. In den meisten kleinen Staaten ist das bereits geschehen, unter dem Einfluß der französischen Revolntion und der dadurch angeregten deutschen Bewegung. Nur Preu- i. Bd. 62