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Briefe vom ungarischen Reichstage.
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Briefs vom ungarischen Reichstage.

I.

Seit ich Ihnen znm letzten Male geschrieben, ging eS hier bei uns sehr lebhaft her, sowohl bei den Magnaten, als bei den Ständen. Die Erster« be­schäftigten sich mit der ErbloSkaufnng der Bauerngründe, nnd zwar noch immer mit der Prinzipienfrage, da auch die Stände in ihrem Nuntinm eine Neichscom- misston verlangen znr Ausarbeitung eines Gesetzvorschlages in dieser Angelegenheit, doch haben sie die einseitige Verbindlichkeit der Gutsherrn ausgesprochen gegen vollkommene Entschädigung derselben. Diesem Grundsatze wollten aber die Mag­naten nicht bcitreteu, da sie die Frage noch uicht auf jenem Stadium erblicken, wo ein Prohibitivgesetz am Platze wäre. Zwar gebe» sie zu, daß auch die Permissivgesetze, wie sie jetzt bestehen, nicht mehr genügen, suchen aber die Ursache der geringfügi­gen praktischen Erfolge auf diesem Gebiete nicht in der Abneigung des Grundherrn gegen die ErbloSkaufuug und halten demnach dessen einseitige Verbindung für un­angemessen. Wenn nun auch keineswegs zu leugnen ist, daß Theuerung des Geldes nnd die noch nicht genug gereifte Einsicht des ungarischen Baners auch niit dazu beitragen, daß weniger Gemeinden von der ihnen eingeräumten Bcfugniß Gebrauch machen wollen, so zeigt es andrerseits die Erfahrung, daß die Grnndherrschaft sehr viel in dieser Beziehung verschuldet habe. Bei der ungarischen Kammer sind sehr viele Gesuche eingereicht worden, ohne sich irgend einer nähern Berücksichti­gung zu erfreuen, während doch zu hoffen stand, die Negierung werde den Anfang machen. Der ungarische Clerus beeilte sich eben so wenig, seine Unterthanen frei zu geben. Die Stände hatten also durchaus uicht unrecht, den Grundherrn zur Annahme der von einem compctenten Gerichte als vollkommen erklärte Entschädi­gung zwingen zn wollen. Die Magnaten wollten sich noch anf einige Zeit Lust lassen, um noch eine Weile länger im Hochgennsse ihrer feudalen Vorrechte zn blei­ben. Bisher war Graf Casimir Batthyiinyi beinahe der Einzige, welcher sein eigenes Interesse mit dem des Volkes und des Staates zu vereinigen wnßte. Er ging seinen Standesgenossen mit rühmenswerthem Beispiele voran, nnd hierbei mögen auch seine Beamten kein geringes Verdienst zu beanspruchen haben. Unsere Herrschaftsbeamten sind in der Regel für die alten Feudalzustände, da sie sich