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Die Bezirksstraßen in Steyermark.
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Die Bezirksstraßen in Steyermark.

Es gibt vielleicht wenige Provinzen in dem großen österreichischen Kaiserstaate, die verhältnißmäßig von so vielen Straßen in allen möglichen Richtungen durchzogen sind, als dies in dem Herzogthum Steyermark der Fall ist. Kanin der vierte Theil derselben sind ärarische, d. h. werden auf Kosten des Staates erhalten; die große Mehrzahl wird von den Bezirken hergestellt und unterhalten, weshalb sie auch Bezirksstraßen heißen. Herstellung neuer, wie Erhaltung schon bestehen­der Bezirksstraßen, geschah bisher im Wege der Concurrenz, welche durch das Patent vom 9. November 1768 uud Bezirksauslagen-Jnstrnctionen vom 24. Sep­tember 1782 und 4. September 1822 dahin festgescht ist, daß die Gemeinden mit Fuhren und Handlangern, die Dominien aber mir zu den Brücken und Ka­nälen mit Bestreitung der Auslagen auf Materialien nnd Professionisten beizutra­gen haben. In Fällen, wo die Gemeinden vorziehen, ihrer Concurrenzpflicht im Gelde zu genügen, wird der hiesür sich berechnende Betrag von denselben nach Maßgabe ihrer Schuldigkeit an der Grund- Haus- und Erwerbsteuer eingebracht.

Diese Vorschriften wurden von den Kreisämlern uud der Landesstelle, deren Oberaufsicht alle im Lande befindlichen Bezirksstraßen unterliegen, und welchen bei neuen Anlagen, Reparaturen, Umlegungen u. s. w. die Entscheidung in erster und zweiter Instanz zusteht, mit einer Strenge gehcmdhabt, welche zu zahllose» Reklamationen, sowohl von Seite der Dominien als auch der Gemeinden, führte. Die Hofstelle hat sich häufig genöthigt gesehen, diesen Einsprüchen Statt zu gebe» und nachdem sich seit beiläufig einem Decennium die Praxis herausgebildet hat, alle Anträge ans Herstellung neuer, oder Umlegung schon bestehender Bezirksstra­ßen auf sich beruhen zu lassen, in so ferne drren Nothwendigkeit oder Zulässigkeit nicht von allen Concurrenzpflichtigen ausdrücklich oder stillschweigeud anerkannt ward, wurde für die Kreisämter und die Landesstelle immer schwieriger, die Anlage neuer, oft sehr vortheilhafter, oder eine entsprechende Umänderung alter meist aus Unkenntniß, oft auch aus schlimmeren Gründen fehlerhast ange­legter Straßenzüge durchzusetzen. Dies mag die Landesstelle veranlaßt haben, die Errichtung eines Provinzial-Fonds zur Bestreitung der Anlage und Erhaltung der Bezirksstraßen bei den Ständen in Antrag zu bringen.