Beitrag 
Das Savigny'sche Ministerium und die praktischen Juristen in Preußen : eine Parteistimme.
Seite
243
Einzelbild herunterladen
 

Das Savigny'sche Ministerinn,

und

die praktischen Juristen in Preußen.

Eine Parteistimme.

Es ist anzuerkennen, daß das v. Savigny'sche Ministerium in der nenesten Zeit mehr Lebenszeichen von sich gegeben, als vor dem. Denn auf das hoffentlich bald als allgemein deutsche in's Leben tretende Wechselgesetz ist in verhältnißmäßig rascher Folge ein neuer Strafgesetzentwurf zu Tage gefördert worden. Beide grei­fen in den materiellen Nechtsznstand tief ein. Doch läßt sich nicht behaupten, daß eS durch diese Aeußerungen vermehrter Thätigkeit dem Ministerium gelungen wäre, das Vertrauen vollständig zu erringen, welches für solche Aufgaben, an denen die Nation den entschiedensten Antheil nimmt, nothwendig ist.

Herr v. Savigny's Ernennung zum Justizmtnister für die Gesetzrevision datirt vom 28. Febr. 1844. In Folge dieser Ernennung wurde neben dem Ministerium für die Gesetzrevision die Gesetzcommission als besondere Behörde, gleichfalls unter Hrn. v. Savigny, wie sie bereits das auf die Kabinetsordre vom 24. April 1780 gefolgte Patent vom 29. Mai l78l angeordnet hatte, mit der Bestimmnng errich­tet, daß die Gesetzentwürfe, oder die Haupt- und Principien-Fragen, von deren Entscheidung die Bearbeitung der Entwürfe abhängt, gleich nach der ersten im Ministerium stattfindenden Bearbeitung, von ihr in collegialischer Form berathen und für die höhern Stadien der LegiSlation vorbereitet würden. In der an Hrn. v. Savigny gerichteten Kabinets - Ordre vom 28. Februar 1842 und der ihr nach-' gefolgten vom 8. April 1842, welche übrigens den Gerichten nur durch das vom Minister Mühler gegründete Justizministerialblatt, erstere auch nur auszugweise, mitgetheilt worden sind, findet sich eine Darlegung der Grundsätze, welche die Gesetzrevision und Gesetzcommission zu befolgen habe. Es ist darin bestimmt, daß überall der Gesichtspunkt des praktischen Bedürfnisses festgehalten und der Umfang der Gesetzrevision dergestalt begrenzt werde, daß die Erzielung eines endlichen Re­sultats in nicht zu langer Frist möglich werde. Als besonders dringend würde darin die Revision der Civil- und Criminial - Prozeß - Ordnung, so wie der De­positen- und Hypotheken-Ordnung empfohlen und die Beschäftigung mit diesen Theilen der Gesetzgebung Herrn v. Savigny ausdrücklich zunächst aufgegeben.