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Das Lottospiel in Oesterreich : Vortrag gehalten in Prag in der ständischen Versammlung den 24. Mai. 1847.
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Das Lottofpiel in Oesterreich.

vortrag des Grafen Ztudolph !Norzi,

gehalten in Prag in der ständischen Versammlung den 24. Mai 1847

So kurz auch die diesfällige Eröffnung der k. k. Hofkauzlei an die Stände lautet, so scheint sie mir doch Mehrcres zu enthalten, welches die Stände uicht ganz so unbeachtet hinnehmen können.

Im Wesentlichen geht aus dieser Eröffnung hervor: 1) daß die k. k. Hofkammer Maßregeln getroffeil habe, um die unerlaubten Anlockungen zum Lottospiele zu begegnen; 2) daß sie sich nicht veranlaßt finde, den Ständen nähere Mittheilungen nbcr diese getroffenen Maßregeln zu machen, dieselben vielmehr in die Verfügungen der Behörden zu vertrauen haben; und 3) daß dieser Gegenstand gar nicht in den Bereich ständischer Wirksamkeit gehöre.

Gegeil diese von den beiden k. k. Behörden ausgesprochene Meinung erlaube ich mir Nachfolgendes zu bemerken:

Da in dieser Hofkanzleientscheidung ausdrücklich blos von unerlaubten Anlockungen die Rede ist, so scheint die k. k. Hoflanzlei anzunehmen, daß es neben solcher auch wohl noch erlaubte Anlockungen zum Lottvspiel geben könne, und hierunter dürften höchst wahrscheinlich jene Anlockungen verstan­den werden wollen, welche von den k. k. Behörden selbst ausgehen.

Diese Auficht kann ich aber keineswegs als richtig gelten lassen, sondern muß vielmehr jede Anlockung zum Lvttospiele, sie möge von wo immer

*) Bereits im vorigen Jahre haben die böhmischen Stände (wie auch die sieycr- märkischen) auf Aufhebung oder Beschränkung des für die ärmeren Klassen so verderb­lichen Lottos angetragen. Der ungünstige Bescheid, den die Regierung daraus gegeben, hat in den diesjährigen Ständcsitzungen ein ernsteres Eingehen auf diesen Gegenstand zum Resultat gehabt, und in Folge des obigen Vertrags ist beschlossen worden, eine hirecte Deputation an Se. Maj. den Kaiser abzusenden. D. E.