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Die böhmischen Stände gegen die Censur.
Vertrag des Fürsten Lamberg *).
Es ist mir wirklich unbegreiflich, welche Ursachen es geweseil sein mochten, die unsere hohe Negierung bewogen haben, die Drucklegung der Ein- führuugs-Modalitäten iu den Landtag nicht zu genehmigen. Es scheint sast, daß überhaupt der Grundsatz gelte, daß es besser wäre, wenn lieber gar nichts gedruckt würde, als höchstens Kundmachungs-Patente, Steckbriefe, Börsenzettel uud dergleichen. Ist deuu aber ein solcher Grundsatz iu dein gegenwärtigen Zeitpunkt noch haltbar, wo die verbotene Waare des Gedankens bei den erleichterten Cvmmuuicatious - Mitteln mit galvanischer Schnelligkeit vou einem Endpunkte der Monarchie sich bis zum andern verbreitet? Führt nicht dieses System grade zu den entgegengesetzten Ziele, als welches die hohe Negierung beabsichtigt, nämlich dahin, daß der große Wust von Schriften, welcher unsere Verhältnisse und unsere Regierung oft tadelnd bespricht, nur mit um so größerem Eifer und dem Reize einer verbotenen Frncht gelesen werde, während die hohe Regierung durch ihre eiserne Censur-Strenge sich selbst des Mittels beraubt, diesen oft irrigen Anklagen berichtigend zu antworten. — Unsere inländischen Journale und Druckschriften vermögen nicht die Sache der Regierung zu vertreten, weil ihr politischer Theil nicht gelesen wird, und so sah sich denn die hohe Staats-Verwaltung gezwungen, durch auswärtige Organe zn ihren Völkern zu sprechen, eine Augsburger Zeitung ward besonders crkohren, die Ansichten unserer Regierung zu vertreten, und den feindlichen Angriffen der Ausländer-Presse zn begegnen, allein die Stimmung des großen Publikums ist schon der Art,
') Nachdem gothaischcn Almanach: FürstGustav Joachim Lamberg, geb.den2I. Dec. 1812, Obersterblandkämmerer und Oberstlanbjägermeister im Lande ob der Ens, Obersterblandstallmeister in Krain und in der windischen Mark, Grand von Spanien und Ca- stilien erster Classe, Magnat in Ungarn, Freiherr von Artenegg und Ottenstein, Besitzer der Herrschaften Steuer, Weyer, Steinbach, Götzendorf, Alhardtsberg und Blanken in Oesterreich; Schichcwitz, Schiobetz, Ravy und Budietitz in Böhmen; Kützbüchel, Kabs- burg, Lebenberg und Mürichau in Tirol. Grcnzlwlcn. II. 1847.