Der preußische Landtag.
Aus Berlin.
Die entscheidende Schlacht ist nun geschlagen; sie ist für die constitn- tionelle Partei verloren. Ist dieses ein Unglück oder nicht? — Die Antwort können wir zunächst dahingestellt sein lassen; machen wir nnö vor Allem den Sinn dieser bedentnngsvollen Tage klar. Es berührt dies eine allgemeinere Frage, die, nicht allein für Preußen, znr Sprache kommen dürfte. Ist ein legaler Zustand, er sei wie er wolle, unbedingt dem Patriarchaten Vertrauens- und Aufsichtszustaud vorzuziehen? Ist eine halbe „Verfassung" besser als gar keine? Denn so steht es uun. Der einzige Augenblick, in welchem die Vertreter des Volks es bestimmt auszusprechen hatten, ob sie die im Patent vom Februar enthaltene Verfassung als diejenige begrüßen und anerkennen, auf welchem die Entwickelung des preußischen Staatswescns vor sich gehen sollte, oder, nicht, ist nuu vorübergegangen: keines von beiden ist geschehen. Nachdem seit dein Huldiguugslandtag von 1840 die Landtage sich aus allen Kräften abgemüht hatten, diesen großen Augenblick herbeizuführen; nachdem Presse, Volk, Negieruug, Stände, im verschiedenartigsten Sinn gewctteifert, ihn möglich oder unmöglich zu machen, kommt dieser große Augenblick; uud — die Entscheidung wird vertagt; aber vertagt in ciuer Weise, die eine chreuvvlle Wiederaufnahme des Kampfes nicht wohl möglich macht.
Da man diese einzige Gelegenheit, dem Fürsten, der mit königlicher Offenheit gesprochen, gegenüber diese ehrerbietige, aber volle Wahrheit auSzn- sprechen, vorübergehen ließ? Man könnte sagen: „Es ist im Wesentlichen noch nichts verloren; die liberale Opposition war nicht gehörig organisirt; sie ist ungeschickt, schlecht angeführt, aus zu heterogenen Elementen zusammen- gesetzt;" aber sie ist da, und was einmal versäumt ist, kann in günstigen Momenten nachgeholt werden; diese Momente müssen sich finden, ja sie sind wesentlich durch die weiten Geschäfte des Landtags bedingt. Zum Beispiel. Es ist dem Landtage der Entwurf einer Anleihe zum Behuf der östlichen Eisenbahn vorgelegt.