Ueberreste aus den Seiten des Fauftreehts in Deutfehland.
In Frankreich und auf dem deutschen linken Nheinuftr sind durch das Gewitter der Revolution so ziemlich alle aus den Zeiten des Fauflrechtö und der Entstehung und Blüthe der Lehnsrechte sich herschreibenden Gewohnheiten, Gebräuche und rechtlichen Verhältnisse unter Herren und Unterthanen vertilgt worden und verschwunden. Dagegen trifft man auf der rechten Nheinseite ganz unerwartet noch auf Rechtsverhältnisse und Gebräuche, welche direct aus der erwähnten Zeit des Naubritterthums stammen.
Ein Beispiel dieser Art trat mir vor einiger Zeit selbst entgegen. Ich reiste nämlich Ende Julius d. I. von Hof nach Münchberg. Im Walde hinter Conradsreuth aus der Hohe traf ich in den Vormittagsstunden eine Schaar von 18 bis 20 Landleuten, welche sich ein großes Wachtfeuer gemacht und dabei gelagert hatten. Da ich schon vorher im Walde einige Trnpps solcher Leute gesehen hatte, so erkundigte ich mich nnn nach der Ursache und dem Zwecke ihres Aufenthalts und Thun und Treibens an diesem Orte und erhielt von ihnen folgende Auskunft: „Es sei gerade Messe zu Hof, und sowohl die Gemeinde, zu der sie gehörten, als auch andere in dieser Gegend liegende Dorfgemeinden wären seit den Zeiten des Fanstrechts (dies waren ihre Worte) verpflichtet, während der Dauer derselben für die Sicherheit der Straße in dieser Gegend zu sorge», die diese Messe beziehenden, hier durchkommenden Kaufleute zu beschützen und ihnen das sogenannte Geleite zu geben. Gerade hier wären zu den bemerkten Zeiten öfters Raubanfälle auf die Kaufleute geschehen, weshalb auch dieser Wald „die Untreu" geheißen worden, welchen Namen er noch sühre. Dieser Dienst gehe bei den betreffenden Gemeinden der Reihe herum und jede müsse 24 Stunden lang Wache halten."