Sylvester Jordan.
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Als der Churfürst Wilhelm I. am 21. November 1813 in seine Residenz zurückgekehrt war, ließ er es sich fürs Erste angelegen sein, die in seinem Lande während der Fremdherrschaft getroffenen Einrichtungen wieder aufzuheben, nämlich in so weit, als durch dieselben der Allerhöchsten Machtvollkommenheit Eintrag geschah. Standes- vorrechtc mancher Art, Alterthümer, deren Abschaffung freilich auch das Werk der Napoleonischen Zeit gewesen, durch deren Wiederherstellung aber nur Beschränkungen der obersten Gewalt wieder hergestellt worden wären, solche ließ man abgeschafft. Dies machte bö- seö Blut, die Abschaffung der liberalen Institutionen bei den Mittel- Klassen des Volks und die NichtWiederherstellung der Standesvorrechte bei den Aristokraten.
Auf den ersten März 1815, berief der Churfürst in altherkömmlicher Weise die Stände des Landes ein. Er versprach ihnen am 10. Juni eine „der Vernunft und den Erfahrungen der Zeit entsprechende Landesverfassung", ja er versprach ihnen, daß für Hessen die liberalste Constitution festgesetzt werden sollte. Indessen da die Stände nicht nur auf Wiederherstellung der alten Standesrechte, sondern auch noch auf Trennung des churfürstlichen Hausschafes und der Chatulle von dem Staatsgute bestanden, so konnte sich die Regierung mit ihnen nicht vereinigen und vertagte sie am 2. Juli, in der Hoffnung, sie später gefügiger zu finden. Diese Hoffnung wurde getäuscht. Die Stände, die am 15,. Februar 1816 wieder zusammentraten, beharrten auf ihren Ansprüchen und da sie außerdem mit