Die Versammlung sächsischer Anwälte in Dresden.
Die Advokaten bilden einen Stand, dessen unleugbar politischer Bedeutsamkeit gegenüber die Regierungen nicht recht zu wissen scheinen, wie denselben anzufassen, was damit zu machen. Mißtrauen ist bis jetzt der Grundton der meisten für ihn von Oben hergekommenen Verfügungen; dieses Mißtrauen hat sich gesteigert und unverhohlen da ausgesprochen, wo jener Stand sich anschickte, zu einem äußern Bewußtsein seiner intellektuellen Macht zu gelangen, an dem Anblicke seiner vertretenen Gesammtheit das Gefühl des Einzelnen wach werden zu lassen. Es liegt darin eine Art von der Politik: Diviclo c-t im^er-Ms, nur daß an die Stelle deS positiven: vivicko eine negative Behinderung einer Vereinigung tritt. So gehört denn jede Regsamkeit des Advokatenstandes in einer Gesammtheit, und deren Modifikation durch die Regierungsgewalt zu der politischen Tagesgeschichte.
Die Schicksale des im Jahre 1844 nach Mainz ausgeschriebenen, allgemeinen deutschen Anwaltstageö beruhen noch in zu frischem Andenken, als daß wir sie in das Gedächtniß zurückzurufen brauchten. Es war in der That interessant, die psychologische Entwickelung der großherzoglich hessischen Regierung bei dieser Angelegenheit zu beobachten. Nachdem sie anfänglich — jedenfalls ohne vorherige Umfrage bei den deutschen Regierungen — freisinnig Das gestattet hatte, was zu verweigern kein aus der Bundesverfassung herzuleitender Grund vorlag, mochten ihr über Nacht die Bedenken wie Pilze aufgeschossen sein. Ein Ministerialrescript jagte das andere, um den in einer raschen Regung freigegebenen Flügelschlag wieder zu binden; damit correspondirten die Verbote des Besuches jener
Grenzbotcn, ISiS. IV. 31